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market access & health policy

01.12.2010 15:15
"MAHP" ist das offizielle Organ der Deutschen Fachgesellschaft für Market Access e.V (DFGMA).
„Ein umfassendes Market Access“
08.09.2015

„Ein umfassendes Market Access“

Ausgabe 05 / 2015

Mit „Tresiba“, noch bis September im Markt verfügbar und dann mit einem Vertriebsstopp – Opt-Out – versehen, wurde durchaus AMNOG-Geschichte geschrieben. Denn erstmals bekam ein innovatives Präparat eine negative IQWiG-Bewertung, weil es die im Modul 5 des Arneimitteldossiers zu Insulin degludec verwandten Daten, obwohl vorhanden, nicht freigeben wollte. Im Interview erklärt Dr. Katharina Thiele, Direktorin für den Bereich Market Access & Public Affairs des Pharmakonzerns Novo Nordisk, nicht nur die Hintergünde, sondern auch das Geschehen rund um frühe Nutzenbewertung und Preisfindung von „Tresiba“; ein schwieriger Prozess, der gerade für internationale Konzerne durch die europäische Preisbildungsystematik eben nicht nur durch die rein deutsche Brille zu betrachten ist.

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08.09.2015

Kein Wort über Patientenpräferenzen

Ausgabe 05 / 2015

Die Wahl eines Medikaments innerhalb einer Therapie hängt gemeinhin von drei Faktoren ab: der vom Arzt gewählten Therapie, der Verträglichkeit des Arzneimittels und von patientenseitigen Präferenzen, die in den letzten Jahren zuerst in der wissenschaftlichen, dann aber auch in der gesundheitspolitischen Diskussion durchaus an Bedeutung gewonnen haben. Doch haben Patientenpräferenzstudien bereits Einfluss auf die frühe Nutzenbewertung? Wohl eher nicht. Zumindest noch nicht, wie eine Betrachtung zweier AMNOG-Verfahren zu Medikamenten zur Behandlung chronischer Erkankungen – Empagliflozin und Dulaglutid – zeigt, bei denen die inmarktbringenden Pharmaunternehmen eigens Präferenzstudien durchgeführt haben, die aber keinerlei sichtbaren Einfluss auf die Bewertung und die Beschlussfassung hatten.

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„Der G-BA ist längst erfolgreich etabliert“
08.09.2015

„Der G-BA ist längst erfolgreich etabliert“

Ausgabe 05 / 2015

Nach seinem 2. juristischen Staatsexamen im Juli 1977 arbeitete Dr. Ulrich Hambüchen bis 1978 als Rechtsanwalt. Bereits ein Jahr vor seiner Promotion im Juli 1980 wurde er zum Richter am Sozialgericht Aachen berufen. Dort war er bis 1984 tätig. In den folgenden drei Jahren arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, sodann als Richter am Landessozialgericht NRW und von 1990 bis 1993 als Referatsleiter im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales von NRW. Von 1993 bis April 2007 war er Richter am Bundessozialgericht, wobei er von Januar 1994 bis Dezember 2001 für eine Tätigkeit als Regierungsberater in der VR China beurlaubt war. Von Mai 2007 bis April 2014 war er als Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht tätig. Seitdem ist Hambüchen als Rechtsanwalt sowie Berater im Gesundheitswesen aktiv und veranstaltet seit 2014 das „Petersberger Forum zum Gesundheitswesen“.

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Mediadaten

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