Gemeinsam gegen Korruption
20.09.2016 17:30
Seit Juni dieses Jahres ist das neue Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen in Kraft. Um das neue Gesetz näher zu beleuchten, lud CMS Hasche Sigle zu einer Informationsveranstaltung in die Frankfurter Dependance ein. Unter dem Titel „Risiken und Nebenwirkungen des neuen Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen (§§ 299 a/b StGB) wurde das Gesetz aus drei unterschiedlichen Perspektiven betrachtet. „Was ist noch erlaubt und was ist künftig strafbar?“ zeigten Rechtsexperten aus den Bereichen Beratung, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf.
Ausgabe 05 / 2016
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