Rechnungsprüfung und kein Ende!
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Die DKG hat die PrüfvV zum Jahresende 2015 gekündigt. Vorausgegangen waren Verhandlungen zwischen DKG und GKV-SpiBu, in denen es nicht gelungen ist, einige für Krankenhäuser besonders problematische Regelungen der PrüfvV zu entschärfen. Zwar gilt die bisherige PrüfvV bis zu einer Neuvereinbarung der Parteien oder Festsetzung durch die Bundesschiedsstelle weiter fort. Aber was ist in Zukunft zu erwarten, wohin geht die Reise 2016 und welche weiteren Überraschungen wird uns das Bundessozialgericht (BSG) bringen?
Im Entwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) vom 10. Juni 2015 wird das Recht der Landesschlichtung mit Wirkung zum 1. Januar 2016 erheblich umgestaltet. Welche neuen Regelungen werden kommen und worauf muss sich das Krankenhaus konkret einstellen? Was passiert mit den Streitfällen, die bis Jahresende 2015 entstehen - muss insoweit weiterhin der Schlichtungsausschuss angerufen werden? Wie ist in diesem Zusammenhang das brandneue Urteil des BSG vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 26/14 R - zu interpretieren?
Die Referenten/-innen des Seminars informieren u.a. zu folgenden Punkten:
- Prüfverfahrensvereinbarung – was gilt heute noch und mit welchen konkreten Änderungen ist zu rechnen?
- Auffälligkeitsprüfung und Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Krankenhausrechnung – wie passt das zusammen und worauf muss sich das Krankenhaus einstellen?
- Ist ein Vorverfahren (Korrektur von Datensätzen, Falldialog) sinnvoll und wenn ja, was muss dabei beachtet werden (z.B. Datenschutz)
- Einleitung und Durchführung der MDK-Prüfung – welche Regeln gelten und wie kann die medizinische Sachkunde des Krankenhauses auch ohne "Widerspruch" ins Verfahren eingebracht werden?
- Landesschlichtung vor und nach dem 1. Januar 2016 - was muss das Krankenhaus beachten?