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„Beurteilung der Angemessenheit“

07.03.2014 16:24
Der G-BA hat versorgungsrelevante Studien nach § 92 Abs. 2a SGB V zur Bewertung der Zweckmäßigkeit von Gliniden (Wirkstoffe Nateglinid, Repaglinid) beschlossen. Dabei kommt der Bundesausschuss dem pharmazeutischen Hersteller – in diesem Fall Novartis und Novo Nordisk – mit einer auch von der AKdÄ geforderten verlängerten Laufzeit der geforderten Studien entgegen. Ob diese das überhaupt in Anspruch nehmen möchten, ist völlig offen. Denn schon in den schriftlichen Stellungnahmen sowie in der anschließenden mündlichen Anhörung wurde mehr als deutlich, dass die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen den finanziellen Aufwand solcher Studien angesichts der minimalen Umsatzbedeutung der Wirkstoffe für unangemessen halten.

Ausgabe 02 / 2014