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„Bewertungsablauf kritisch hinterfragen“

06.09.2017 16:55
Mit der Reihe „AMNOG-Daten“ will der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) alljährlich eine neue Informationsplattform zur Verfügung stellen und hat dazu die beiden Ökonomen Prof. Dr. Dieter Cassel (Universität Duisburg-Essen) und Prof. Dr. Volker Ulrich (Universität Bayreuth) beauftragt. Die eben vorgelegten „AMNOG-Daten 2017“, welche auf Basis der Daten von BPI-MARIS (Stand 31. Dezember 2016) die „Funktionsweise und Ergebnisse der Preisregulierung für neue Arzneimittel in Deutschland“ analysieren, sind an sich schon nicht nur lesenswert, weil es die bisher aktuellste Zusammenschau des seit dem 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) darstellt, sondern auch weil es auf den noch erscheinenden „AMNOG-Check 2017“ hinarbeitet. Dessen Schwerpunktthema wird sein: „Gefährdungsmomente der GKV-Versorgung bei AMNOG-Präparaten“. Aus diesem Grund konzentriert sich dieser Beitrag auf das „AMNOG-Daten“-Kapitel „Ambivalenz der Kategorie kein Zusatznutzen“.

Ausgabe 05 / 2017