Sie sind hier: Startseite Industrie „Den Zusatznutzen widerspiegeln"

„Den Zusatznutzen widerspiegeln"

10.09.2012 15:04
Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde zum 1. Januar 2011 die Frühe Nutzenbewertung von Medikamenten eingeführt. Pharmazeutische Unternehmen müssen mittels eines Dossiers, welches das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorbegutachtet, den Zusatznutzen ihres Präparats belegen. Der G-BA entscheidet anschließend vor Beginn der Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband, welchen Zusatznutzen ein neues Arzneimittel bringt. Insgesamt wurden bisher 25 Medikamente bewertet. Acht davon wurde kein Zusatznutzen attestiert. Unter den positiv bewerteten Arzneimitteln befinden sich drei Präparate des Neusser Herstellers Janssen. Der G-BA stellte für ein Medikament zur Therapie des metastasierten, kastrationsresistenten Prostatakarzinoms einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen fest, für den Wirkstoff zur Therapie der Hepatitis C einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Dem dritten Medikament bescheinigte der G-BA einen Beleg für einen geringen Zusatznutzen für die gesamte Patientenpopulation. Bislang hat es kein Hersteller geschafft, die Bestnote „erheblicher Zusatznutzen“ zu erhalten. Im Gespräch mit „Market Access & Health Policy“ blickt Dr. Ina Rudolph, Director External Affairs and Partnerships und Mitglied der Geschäftsleitung von Janssen, auf die bisherigen Erfahrungen zurück.

Ausgabe 05 / 2012