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Kooperation statt Konfrontation

06.11.2012 16:50
Was bislang Krankenhäusern vorbehalten war, dürfen künftig auch niedergelassene Vertragsärzte und medizinische Versorgungszentren, nämlich die Versorgung seltener oder schwer verlaufender Erkrankungen. Mit der Neufassung des Paragrafen 116b im SGB V, der die sogenannte ambulante spezialfachärztliche Versorgung regelt, soll sichergestellt werden, dass Patienten wohnortnah, bedarfsgerecht und flächendeckend medizinisch versorgt werden. Doch wie wird das Gesetz tatsächlich in die Praxis umgesetzt? Welche Chancen und Risiken bringt es für den ambulanten und stationären Sektor mit sich? Was bedeutet das für die Gesundheitskosten? Experten aus den Bereichen Medizin, Krankenhausgesellschaft, Krankenkasse sowie der Kassenärztlichen Vereinigung diskutierten auf dem diesjährigen Herbstsymposium der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) in Wiesbaden das neue Gesetz. Die Vorträge der einzelnen Experten machten dabei vor allem eines klar: Es bedarf noch sehr viel guten Willens von allen Beteiligten, um das Gesetz auf den Weg zu bringen.

Ausgabe 06 / 2012