Problembefunde der Operationalisierung
07.01.2013 10:43
Mit dem AMNOG wird erstmalig eine erstattungs- und preisrelevante qualitative sowie quantitative Bezifferung eines Zusatznutzens einer medizinischen Innovation gegenüber Bestandsmarktpräparaten gefordert. Während eine qualitative Bewertung eines Zusatznutzens im Rahmen der Ermächtigungsnorm in § 35a SGB V im gesetzlichen Ermessensspielraum des G-BA liegt, muss sich eine quantitative Operationalisierung des Zusatznutzenausmaßes über eine Methodendiskussion annähern.
Ausgabe 01 / 2013
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