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Verbannung an den Katzentisch?

10.05.2012 12:05
Im Dezember letzten Jahres hat das Bundesministerium für Gesundheit den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ auf den Weg gebracht. Die sogenannte „16. AMG-Novelle“ dient laut Begründung im Wesentlichen der Umsetzung Europäischer Richtlinien. Im Mittelpunkt stehen dabei die Pharmakovigilanzrichtlinie (Richtlinie 2010/84/EU, die der Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz dient) sowie die Fälschungsrichtlinie (Richtlinie 2011/62/EU). In der Gesetzesnovelle sind darüber hinaus auch Änderungen vorgesehen, die nicht auf europäischen Richtlinien basieren, aber von erheblicher Bedeutung für die pharmazeutische Industrie sind. Kritisiert wird von den Branchenverbänden unter anderem, dass laut Gesetzentwurf „Vertreter der Praxis und der pharmazeutischen Industrie ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen“.

Ausgabe 03 / 2012