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Vom Drei- zum Vier-Säulen-Modell

10.01.2012 12:05
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VStG) und der damit einhergehenden Novellierung des §116b SGB V hat die schwarz-gelbe Bundesregierung das politische Ziel formuliert, die festen Sektorengrenzen durch die Implementierung eines neuen Versorgungssektors – der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) – zu überwinden. Damit soll ein neuer Rechts- und Organisationsrahmen geschaffen werden, indem dieser Sektor als vierte Säule zwischen vertragshaus- und vertragsfachärztlicher sowie stationärer Versorgung etabliert wird und somit den Leistungsanbietergruppen aus beiden Leistungssektoren einen gleichberechtigten Zugang zur ASV ermöglicht (siehe Abb. 1). Der Reformbedarf resultiert unter anderem aus der bisherigen Rechtskonstruktion, die insbesondere einen notwendigen Kontrahierungszwang vermissen ließ, selbst wenn die fachlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorgelegen hätten. Im Ergebnis hat dieser Umstand zu einer regional sehr unterschiedlichen Angebotsstruktur in der Fläche geführt. Dieser Beitrag gibt den Inhalt eines Vortrages anlässlich der BMC-Fachtagung „Regionalisierung der Gesundheitsversorgung. Das Versorgungsstrukturgesetz: Motor oder Bremse für regionale Versorgungskonzepte?“ wieder. Darüber hinaus wurden die beschlossenen Nachbesserungen zum §116b SGB V im Rahmen des dritten Änderungspaketes zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz redaktionell übernommen und geben damit die ab 2012 geltende aktuelle Rechtslage wider.

Ausgabe 01 / 2012