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Wer definiert, was patientenrelevant ist?

10.09.2012 15:07
In der frühen Nutzenbewertung gibt es drei große der Klärung harrende Kardinalbereiche. Das ist erstens die Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie (hier hat der G-BA bereits eine genauere Definition zugesagt), zweitens die Operationalisierung des Zusatznutzens (hier steht immer noch das vom IQWiG erarbeitete, aber vom G-BA nicht angewandte Modell im Raum) und schließlich die Definition der wirklich patientenrelevanten Endpunkte. Bisher versucht das IQWiG auf reiner (und vor allem RCT-)Studienbasis zu definieren, was Surrogatparameter und was patientenrelevante Endpunkte sind und erkennt im Zweifel nur jene an, deren statistische Korrelation mit harten klinischen Endpunkten einwandfrei zu beweisen ist. Dieses Modell scheint damit nicht wirklich das in den Fokus zu stellen, was der Patient für sich als patientenrelevant erachtet. Damit stellt sich die Frage, welche patientenzentrierten Modelle sinnvoll und/oder möglich wären. Die gute Antwort, die auf dem nächsten MVF-Fachkongress gegeben wird: Diese Modelle existieren!

Ausgabe 05 / 2012