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Industrie

30.11.2010 17:47
07.01.2013

Plattform für junge (Vor-)Denker

Ausgabe 01 / 2013

Rund ein halbes Jahr nach ihrer ersten Parlamentssitzung präsentierten die Repräsentanten des „Young Lions Gesundheitsparlaments“ (YLG) in ihrer ersten Pressekonferenz ihre Ansätze, wie sich das Gesundheitswesen besser für die Zukunft aufstellen ließe. Die rund 80 engagierten, jungen Nachwuchsparlamentarier, die auf Initiative des forschenden Arzneimittelherstellers Janssen im März zusammengekommen waren und bundesweit ehrenamtlich zusammenarbeiten, kämpfen dabei mit ähnlichen Problemen wie ihre demokratisch gewählten Vorbilder: mit dem Einbringen von Fakten und Meinungen, mit der Bildung von Mehrheiten, der Durchsetzung von Standpunkten und der Gründung von Arbeitskreisen und Ausschüssen. Dennoch sollen bis Anfang 2013 die detaillierten Ergebnispapiere stehen, in ihrem Parlament konsentiert und verabschiedet und dann publiziert werden.

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07.01.2013

Vorteile bei geringer Therapietreue

Ausgabe 01 / 2013

Untersuchungen zeigen, dass für postmenopausale Frauen mit Osteoporose, die prävalente Wirbelkörperfrakturen, eine sehr niedrige Knochendichte oder ein Alter über 75 Jahre haben, das Risiko für neue Knochenbrüche besonders hoch ist. Das wurde einmal mehr auf dem „OsteoTalk“, einer Gesprächsrunde mit Experten und Fachjournalisten zum Thema: „Frakturen im Alter – Prävention und therapeutische Herausforderung“, thematisiert.

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07.01.2013

§ 35a kontra VerfO?

Ausgabe 01 / 2013

Darf der Gemeinsame Bundesausschuss bei Orphan Drugs einen Nachweis für das Ausmaß eines Zusatznutzen verlangen oder nicht? Diese Causa kam erneut in der mündlichen Anhörung zu Pasireotid auf, auf der Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des G-BA, daselbst die Frage stellte: „In welchem Umfang hindern § 35a und die gesetzliche Fiktion eines gegebenen Zusatznutzens den G-BA daran, auf der Basis der vorhandenen bewertbaren Dokumente einen Zusatznutzen zu quantifizieren?

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Problembefunde der Operationalisierung
07.01.2013

Problembefunde der Operationalisierung

Ausgabe 01 / 2013

Mit dem AMNOG wird erstmalig eine erstattungs- und preisrelevante qualitative sowie quantitative Bezifferung eines Zusatznutzens einer medizinischen Innovation gegenüber Bestandsmarktpräparaten gefordert. Während eine qualitative Bewertung eines Zusatznutzens im Rahmen der Ermächtigungsnorm in § 35a SGB V im gesetzlichen Ermessensspielraum des G-BA liegt, muss sich eine quantitative Operationalisierung des Zusatznutzenausmaßes über eine Methodendiskussion annähern.

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