10 Jahre Arzneimittel-Rabattverträge – es bleibt noch viel zu tun
„Unmittelbar nach Ende des Patentschutzes eines Wirkstoffes oder Arzneimittels sollte der Gesetzgeber zunächst eine rabattvertragsfreie Phase von zwei Jahren verbindlich vorsehen. Nur dann hat ein Generikamarkt überhaupt die Zeit sich zu etablieren“, sagt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH.
Im Sinne einer nachhaltigen Arzneimittelversorgung sei auch eine obligatorische Vergabe an mehrere Arzneimittel-Hersteller als Rabattpartner der Krankenkassen erforderlich. Bei versorgungskritischen Wirkstoffen, etwa im Bereich der Antibiotika, und Krebsarzneimitteln lasse sich die Versorgungssicherheit nur gewährleisten, wenn diese überhaupt nicht dem Rabattvertragsverfahren unterliegen, so Kortland weiter.
Seit 2008 stiegen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit die Einsparungen aus Rabattverträgen um mehr als das Zehnfache auf fast vier Milliarden Euro im Jahr 2016. Die Einsparungen für die GKV in diesem Zeitraum liegen insgesamt bei mehr als 20 Milliarden Euro.