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AMNOG: Bestandsmarkt der Gliptine aufgerufen

14.06.2012 11:02
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun erstmals die Nutzenbewertung für Arzneimittel aus dem sogenannten Bestandsmarkt veranlasst. Dabei handelt es sich um die Wirkstoffe Sitagliptin, Vildagliptin und Saxagliptin sowie um die Wirkstoffkombinationen Metformin/Sitagliptin und Metformin/Vildagliptin, die zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen sind.

Das ist genau jene Gruppe, aus der sich die Unternehmen Boehringer und Lilly mit dem Medikament Trajenta/Linagliptin mit einem Opt-Out vorübergehend verabschiedet haben (s MA&HP 3/12). Der aktuelle G-BA Beschluss sieht nun vor, dass die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen die entsprechenden Dossiers bis zum 31. Dezember 2012 vorlegen, die Nutzenbewertung der Wirkstoffe am 1. Januar 2013 beginnt.
Als Begründung des Aufrufs der Bestandsmarktbewertung führt der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess an, dass die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln zwangsläufig eine wettbewerbsrechtliche Problematik für die pharmazeutischen Hersteller mit sich bringe. Aufgrund des Stichtages der Einführung des AMNOG entstünden ungleiche Voraussetzungen für die Preisbildung von Medikamenten, je nach dem, ob eine Zulassung vor oder nach Inkrafttreten des AMNOG erteilt wurde. Hess: „Der G-BA muss bei der frühen Nutzenbewertung Wettbewerbsgleichheit wahren. Mit diesem ersten Aufruf von Arzneimitteln aus dem Bestandsmarkt schafft er die gleichen wettbewerbsrechtlichen Bedingungen für die Gliptine, und zwar unabhängig vom Zulassungsdatum."
Da nun der erste Bestandsmarkt geöffnet worden ist, ist die Frage, wie und wo die in der jeweiligen Wirkstoffgruppe im Zuge des AMNOG-Prozesses vereinbarten Erstattungsbeträge veröffentlicht werden, bedeutend. Denn nicht nur die Unternehmen des Bestandsmarkt müssen sich irgendwie mit diesen Preisen und Rabatten auseinandersetzen müssen, sondern auch der G-BA und der Unterausschuss Arzneimittel.  So sagte Hess auf der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 11. Juni: "Wir müssen den Erstattungsbetrag kennen. Wenn wir ein Arzneimittel in eine Festbetragsgruppe einordnen, das geht nur auf Basis der Erstattungspreise." Gleiches gelte auch für Veröffentlichungen von Therapiehinweisen, wenn es bei diesen um die Wirtschaftlichkeit geht. Hess Forderung: "Wir müssen den Erstattungspreis als G-BA nicht nur kennen, sondern auch verarbeiten können, aber wir wollen ihn nicht publizieren. Ob der in der Lauertaxe erscheint, ist für mich kein Thema."

Das Thema Vertraulichkeit der Arznemittelpreise behandelt MA&HPausführlich in der kommenden Ausgabe, die am 2. Juli erscheint.

Ausgabe 04 / 2012