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BDI fordert extrabudgetäre Vergütung für den Medikationsplan

05.09.2016 13:33
Der Medikationsplan kommt. Der im Sozialgesetzbuch V (SGB) verankerte Paragraph soll in Zukunft Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, zur Verfügung gestellt werden. Im Interesse einer transparenten Arzneimitteltherapie, die allein schon wegen der Folgen der Rabattverträge bei der Arzneimittelabgabe dringend notwendig ist, begrüßt der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) ausdrücklich die Intention des Gesetzgebers.

Die Umsetzung führe aber zu einem bedeutsamen Mehraufwand an Koordination, Information und Bürokratie, der bei der Vergütung dieser Leistung berücksichtigt werden müsse, so der Verband.

Der BDI fordert für die hausärztliche Versorgung deshalb eine Anhebung des Chroniker- und Geriatriekomplexes. Für alle übrigen Patienten, die einen Medikationsplan benötigen, müsse eine eigene EBM-Ziffer eingeführt werden, die auch für den fachärztlichen Bereich zu gelten habe. Eine solche Ziffer dürfe nicht mit anderen Pauschalen verrechnet werden. Diese neuen Leistungen müssten zusätzlich erbracht werden und ersetzten keine seitherigen Honorierungen im EBM. Sie seien deshalb grundsätzlich extrabudgetär zu vergüten.

Der BDI erwartet nach eigenen Angaben insbesondere von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass diese Vorgaben so mit den Krankenkassen vereinbart werden, damit die sinnvollen gesetzlichen Bestimmungen auch umgesetzt werden können.

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