Behandlungsfehler: Beweislast darf nicht bei Patienten liegen
Litsch verweist darauf, dass alle AOKs ihren Versicherten ein umfassendes Behandlungsfehlermanagement bieten. Damit dies noch besser greifen könne, müsse es zusätzlich klare Informationspflichten der Leistungserbringer gegenüber Patienten und Krankenkassen geben, wenn Behandlungsfehler erkannt worden sind oder diese für den medizinischen Profi offensichtlich werden. Litsch: "Auch die Herausgabe von Unterlagen seitens der Ärzte und Kliniken muss weiter verbessert werden. Zu oft wird das den Versicherten und Krankenkassen verwehrt, so dass die Transparenz über den mutmaßlichen Behandlungsfehler am Ende auf der Strecke bleibt."
In diesem Zusammenhang wiederholt der AOK-Bundesverband seine Forderung nach einem Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern. "Patienten, die von einem schweren Behandlungsfehler betroffen sind, brauchen über einen langen Zeitraum emotionale und finanzielle Unterstützung." Zusätzlich müsse die Fehlerprävention intensiviert werden. So sollten Mediziner vor einer Therapie oder Operation noch klarer mit den Patienten besprechen, warum eine bestimmte Methode geeignet ist, welche Erfolgsaussichten bestehen und welche Risiken auftreten können. Auch die Variante der Nicht-Behandlung müsse den Patienten erläutert werden. Martin Litsch: "Nur so befähigen wir Patienten zu einer gemeinsamen Therapieentscheidung mit ihren Ärzten auf Augenhöhe."
Wichtige Informationen für Patienten liefert auch die AOK-Faktenbox: "Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler: Warum sollte ich aktiv werden und wer unterstützt mich?"