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BPI: AMVSG kein Gesamtkunstwerk

10.03.2017 15:56
Das Fazit des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) fällt ernüchternd aus. „Das Arzneimittelgesetz bleibt weit hinter den Notwendigkeiten zurück, die im Pharmadialog klar benannt wurden“, so der BPI-Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Zentgraf.

"Statt den überaus komfortablen finanziellen Gestaltungsspielraum der gesetzlichen Krankenversicherung für echte Reformen zu nutzen, wird weiter an der falschen Stelle gespart: Das Preismoratorium wird verlängert, zur  verbindlichen Mehrfachvergabe für Rabattarzneimittel fehlte der Mut und mit dem Arztinformationssystem wird im Sinne der Krankenkassen das Fundament für ein kostenorientiertes  Verordnungssteuerungssystem  geschaffen. „Das Gesetz ist inkonsequent und beliebig, aber kein Gesamtkunstwerk à la van Gröhe, das die Gesundheitsversorgung nachhaltig gestaltet“, so Zentgraf.  

Richtige Schritte im Gesetz seien die Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Antibiotika, die  Möglichkeit einer erweiterten Preisreferenzierung im Rahmen der Verhandlungen über Erstattungsbeträge insbesondere zu chronischen Indikationen und eine Verbesserungen im Festbetragssystem für Kinder-Arzneimittel. Erstmals werde auch anerkannt, dass Weiterentwicklungen auf Basis bewährter Wirkstoffe eine wichtige Rolle für die Sicherung der Arzneimittelversorgung spielen.

Für eine der "folgenschwersten Regelungen im Gesetz" jedoch hält der BPI die Ausgestaltung des  Arztinformationssystems in Verbindung mit Hinweisen zur Wirtschaftlichkeit der Verordnung. Zentgraf: „Von  hier aus ist der Schritt zu einem System in den Händen der GKV, das die Vertragsärzte steuert, engmaschig kontrolliert und sanktioniert, nicht mehr weit.“