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BVA kämpft gegen "unzulässige wirtschaftliche Verflechtungen"

30.11.2012 15:54
Das Landessozialgericht Hamburg (LSG) hat zu acht Klageverfahren der Securvita Krankenkasse gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) mündlich verhandelt. Hintergrund dieser Verfahren waren – so das BVA - Verpflichtungsbescheide des BVA gegenüber der Krankenkasse, mit denen "erhebliche Rechtsverstöße der Krankenkasse" beanstandet worden seien.

Eines dieser Verfahren betraf beispielsweise die Liquidation eines nach Meldung des BVA „in Millionenhöhe verschuldeten Gesundheitszentrums“ namens Healthplanet, auf dessen Portal so nett im Logo zu lesen ist: „Eröffnung leider verschoben*“ Und im Sternchen der Nachtrag: „und abhängig von der Auseinandersetzung mit dem Bundesversicherungsamt.“ Nach der mündlichen Verhandlung begrüßte es das BVA, dass „das Gericht die Klage der Kasse gegen die Verpflichtung des BVA zur Liquidation eines nicht nur rechtswidrigen, sondern auch wirtschaftlich nutzlosen Gesundheitszentrums abgewiesen hat.“ Die Kasse hätte „ohne ein tragfähiges Konzept ein überdimensioniertes Gesundheitszentrum errichtet und trotz der Konzeptionslosigkeit hierfür bereits mehrere Millionen Euro von Versichertenbeiträgen verbaut.“ Dass die Securvita als Körperschaft des öffentlichen Rechts u.a. eine Saunalandschaft und ein Kosmetikinstitut in diesem Gesundheitszentrum einrichten wollte, störte das BVA ebenso wie eine mögliche „Verquickung von Interessen der Kasse mit den wirtschaftlichen Privatinteressen des Verwaltungsratsvorsitzenden.“ Darüber berichtete ua. das „Hamburger Abendblatt“ ausführlich.

 

Bemerkenswert ist nach Meinung des BVA, dass das Gericht ein deutliches Unbehagen angesichts der bestehenden wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Kasse und dem Verwaltungsratsvorsitzenden bzw. dessen Unternehmen geäußert hätte. Daher empfinde es, so zumindest die Interpretation des BVA, „die geltende Rechtslage als unbefriedigend.“ Das Gericht hat jedoch in allen Verfahren - in fünf Verfahren ging es um rechtswidrige Vergabeverfahren, in einem um die Amtsenthebung des Verwaltungsratsvorsitzenden und in einem weiteren um die Amtsenthebung eines inzwischen nicht mehr tätigen Vorstandes der Kasse - die Revision zugelassen.

 

Das Ergebnis der mündlichen Verhandlung stellt sich aus Sicht der Kasse indes etwas anders dar. „Das Bundesversicherungsamt hat von sieben Verfahren, über die verhandelt wurde, sechs verloren", sagt Securvita-Sprecher Peter Kuchenbuch; und setzt dazu: "Das ist eindeutig. Auch in der Vergangenheit ist das BVA schon mehrfach bei dem Versuch gescheitert, Verpflichtungsbescheide durchzusetzen, die sich dann vor Gericht als rechtswidrig herausgestellt haben.“