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Erste frühe Nutzenbewertung liegt vor

04.10.2011 16:50
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. Oktober mit dem Bericht zum Plättchenaggregationshemmer "Ticagrelor" das erste Gutachten zur frühen Nutzen­bewertung unter dem Arzneimittelmarkt­neuordnungs­gesetz (AMNOG) veröffentlicht. Aus dem Gutachten, erstellt vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), geht hervor, dass das Institut für die Behandlung mit Ticagrelor einen beträchtlichen Zusatznutzen für Patienten mit Herzinfarkt ohne ST-Streckenhebungen und für Patienten mit instabiler Angina pectoris (NSTE-ACS) anerkennt.

Dies betrifft nach GKV-Daten etwa drei Viertel und damit die überwiegende Mehrheit der Patienten mit Akutem Koronarsyndrom (ACS). AstraZeneca begrüßt diesen Teil der Bewertung durch das IQWiG, der den Mehrwert von Ticagrelor in der Patientenver­sorgung klar unterstreicht. Bei Patienten mit ST-Streckenhebungsinfarkt (STEMI) fand das IQWiG allerdings keinen Beleg für einen Zusatznutzen gegenüber den vom G-BA gewählten Vergleichstherapien. Diese Einschätzung ist nach Aussage des Herstellers AstraZeneca strittig und maßgeblich auf die Wahl der Vergleichstherapie für die frühe Nutzenbewertung in dieser Subgruppe durch den G-BA zurückzuführen (siehe dazu aktuelles Interview in Market Access & Health Policy 10/11 zum Fall "Trajenta"). Die Bewertung des IQWiG bedeute - so AstraZeneca  - "keine Zulassungsbeschränkung für Ticagrelor."