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Esberitox (R) kann von der Krankenkasse erstattet werden

11.01.2012 11:30
Zum 1. Januar 2012 ist das Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten. Es ermöglicht den gesetzlichen Krankenversicherungen größere Spielräume bei der Erstattung von Medikamenten. Ab sofort können die Kosten für vom Arzt verordnete verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Präparate von der Krankenkasse übernommen werden. Im Bereich Phytopharmaka kann Esberitox(R), ein Klassiker unter den Erkältungspräparaten, nun erstattet werden.

Ob und in welcher Höhe die einzelnen Krankenkassen die Kosten für die pflanzliche Powerkombination übernehmen, muss vom Patienten bei der jeweiligen Kasse direkt erfragt werden. Voraussetzung für eine Rückerstattung der Kosten ist die Vorlage eines Privat- oder Grünen Rezepts mit der entsprechenden Verordnung von Esberitox(R), zusammen mit der entsprechenden Apothekenquittung.