Innovation für Abrechnungen von Hilfsmitteln
Die Idee der HMM Deutschland Gmbh in Moers, die auch die Zentrale Healthcare Plattform (ZHP) für das Gesundheitswesen in Deutschland betreibt: Mit „De-Pay“ soll künftig das Geld ohne Rechnung nach ausgeführten Versorgungen auf Basis elektronischer Lieferbestätigungen fließen. Dadurch würden auf Seiten der Vertragspartnerseiten erhebliche Ressourcen frei, wie Istok Kespret, Geschäftsführer von HMM Deutschland, erläutert. Dabei erfüllt „De-Pay“, das ab Januar voll umfänglich zur Verfügung stehen soll, auch alle rechtlichen Anforderungen an das Abrechnungsgeschäft. So kommt Prof. Dr. Thüsing vom Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung in Bonn zu dem Schluss: „Das von HMM konzipierte Gutschriftenverfahren ist mit § 302 SGB V vereinbar. Auch haushaltsrechtlich und - relevant für Leistungserbringer - umsatzsteuerrechtlich unterliegt das Verfahren rechtlich keinen Bedenken.“