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„Digitalisierungs-Masterplan"

27.09.2016 16:16
Anspruch trifft auf Wirklichkeit: Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes zeigt sich die Digitalisierungsrealität auf dem von internationalen Unternehmen bestimmten zweiten Gesundheitsmarkt hochdynamisch. Dagegen sind die Entwicklungen im gesetzlichen Gesundheitssystem überschaubar. Auf dem 3. gevko Symposium Mitte September wurden Status quo und die Aussichten der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens erörtert.

Die gevko GmbH organisierte die Veranstaltung erstmals gemeinsam mit der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) e.V. Im Rahmen des Symposiums wurde die GRPG-Arbeitsgruppe „Digitale Gesundheit“ unter Leitung der GRPG- Präsidiumsmitglieder Professor Dr. Arno Elmer und Professor Dr. med. Guido Noelle gegründet. Die Arbeitsgruppenmitglieder kommen aus nahezu allen Bereichen des Gesundheitssystems. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, bis Ende 2016 ein Positionspapier mit konkreten Handlungsempfehlungen vorzulegen, wie das deutsche Gesundheitswesen mit der Digitalisierung umgehen könnte.

Die GRPG-Arbeitsgruppe greift nach eigenen Angaben dabei die unverzichtbaren Erfolgsfaktoren eines Digitalisierungs-Masterplans auf: Dieser müsse sich zum einen eng am konkreten Mehrwert für die Versicherten orientieren und zum anderen entschlossen adäquate Rahmenbedingungen schaffen – darunter praktikable regulatorische Grundlagen, verbindliche technische Standards und nicht zuletzt tragfähige Konzepte für eine auskömmliche Finanzierung. Nur wenn alle Beteiligten diese Aufgaben der längst begonnenen technologischen Umwälzung anpacken, könne der in Sachen Digitale Gesundheit abgeschlagene Hochtechnologie-Standort Deutschland seinen Rückstand im Wettlauf mit anderen Ländern und der Industrie aufholen.

E-Health Gesetz 2.0

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mahnte in seinem Grußwort, dass Arzt und Patient technisch in die Lage versetzt werden müssten, Daten einfach und vor allem sicher nutzen zu können.

In einer abschließenden Diskussionsrunde zu möglichen Anforderungen an ein E-Health Gesetz 2.0 erörterten Publikum und Referenten Punkte wie u.a.:

- unbürokratische und laienverständliche Anbindung von Patienten und Bürgern an die Anwendungen der Telematik Infrastruktur (TI) und Patientenakten, möglichst unter Nutzung bereits vorhandener, mobiler Devices.

- Patienten-Beteiligung an der Gematik.

- Schaffung digitaler Prozessketten unter Vermeidung von Medienbrüchen

- Anbindung aller Leistungserbringergruppen an die TI

- Verstetigung der Datenhoheit und informationellen Selbstbestimmung des Patienten

- Enge Verzahnung der weiteren Digitalisierung mit innovativen Versorgungsprojekten.

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