Versorgungsprobleme durch neues Arzneimittelgesetz
Durch die vorgesehenen Verordnungsausschlüsse für Medikamente, würden den Ärzten wichtige Behandlungsalternativen genommen, die gerade bei Patienten mit Brust- oder Hautkrebs, Diabetes, Epilepsie, Multipler Sklerose oder psychischen Störungen ein notwendiges Instrumentarium im Falle von Unverträglichkeiten darstellten.
Die Ausgestaltung des im AM-VSG geplanten und vom BPI grundsätzlich begrüßten Arztinformationssystems müsse besonders in den Blick genommen werden, damit hier eine sachliche Information gewährleistet sei. „Bei der Umsetzung des Arztinformationssystems droht Rationierung durch die Hintertür, wenn der Gesetzgeber nicht aufpasst, wie und von wem das System gestaltet wird", warnt Fischer.
Der BPI befürwortet die Geheimhaltung der ausgehandelten Erstattungsbeträge, da es derzeit zu Medikamentenabflüssen aus Deutschland komme, sobald die verhandelten Arzneimittelpreise hierzulande unter denen anderer Länder in Europa liege. Dann lohne es sich nämlich für Parallelhändler, rabattierte Medikamente aufzukaufen und in großem Stil in anderen Ländern zu verkaufen. Deshalb ließen sich preisbedingte Lieferengpässe nur vermeiden, wenn die direkte Abrechnung erstattungsfähiger Medikamente zwischen Kassen und Unternehmen erfolgten und auf eine öffentliche Listung verzichtet werde. Durch das Instrumentarium der Rabattverträge sei diese Direktabwicklung ein „bestens eingeübtes Verfahren" und die mit der Direktabwicklung einhergehende Vertraulichkeit ist in den meisten europäischen Ländern Standard.