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"Pille danach": Nach Entlassung aus Rezeptpflicht zunächst mehr Abgaben, inzwischen stabile Menge

13.05.2015 18:51
Das Präparat "Ellaone" mit dem Wirkstoff Ulipristal ist seit dem 16. März 2015 rezeptfrei erhältlich, "Pidana" mit dem Wirkstoff Levonorgestrel seit dem 15. April 2015. Wie Analysen von IMS Health zeigen, hat sich die Menge der abgegebenen Packungen in den ersten Wochen nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht um rund 40% erhöht. Inzwischen hat sich die wöchentliche Abgabemenge auf ein stabiles Niveau zwischen 13.000 und 14.000 Packungen eingependelt.

Nach der Entlassung der Notfallkontrazeptiva "Ellaone" (Ulipristal) und "Pidana" (Levonorgestrel)
aus der Rezeptpflicht wurde verschiedentlich diskutiert, ob der OTC-Status zu Mehrabgaben der Präparate in den Apotheken führen würde. Eine Analyse von IMS Health zeigt, dass sich die wöchentliche Abgabemenge in den ersten Wochen nach Entlassung aus der Rezeptpflicht um rund 40% erhöhte und seitdem stabil bei einem Volumen zwischen 13.000 und 14.000 Packungen pro Woche liegt.

Mit der Aufhebung der Rezeptpflicht gingen einige gesetzliche Vorgaben einher. So wurde über eine Ergänzung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG, § 10, Abs. 2) das Publikumswerbeverbot auch für Notfallkontrazeptiva festgelegt und ein Versandhandelsverbot erlassen. Letzteres soll vor dem Hintergrund erfolgt sein, dass eine unverzügliche Verfügbarkeit des Arzneimittels bei Bedarf durch den Versandhandel als nicht gewährleistet gilt und „Vorratsbestellungen“ nicht für sinnvoll erachtet werden; außerdem gelte die erforderliche individuelle Beratung nicht als gesichert.

Für bis 20-Jährige besteht eine Erstattungsvorgabe an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor. Bisher galt diese Bestimmung nur für verschreibungspflichtige Mittel zur Empfängnisverhütung. Eine Analyse nach der Zahlart zeigt, dass nur hinter 7 % aller abgegebenen rezeptfreien Packungen von Notfallkontrazeptiva GKV-Rezepte stehen. Doppelt so viele Verordnungen erfolgen auf PKV-Rezepten, der größte Anteil entfällt jedoch mit vier Fünftel auf Selbstzahler.