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SPMSD: Kein Gebot für AOK-Ausschreibung

17.03.2014 10:58
Der Impfstoffhersteller Sanofi Pasteur MSD (SPMSD), mit über 80 Prozent der Verschreibungen Marktführer bei den HPV-Impfstoffen, wird sich nicht an der entsprechenden Ausschreibung der AOKen für Niedersachsen und Hessen beteiligen. Die Krankenkassen hatten bekannt gegeben, ihre Versicherten künftig mit nur einem der beidem im Markt befindlichen Impfstoffe versorgen zu wollen und damit das erste Ausschreibungsverfahren für HPV-Impfstoffe in Deutschland gestartet. Einziges Auswahlkriterium sei, wie das Unternehmen rügt, der Preis. Mit diesem Schritt will SPMSD als Marktführer im HPV-Segment ein klares Signal setzen: „SPMSD wird in Niedersachen und Hessen kein Angebot abgeben“, erklärt Oliver Sadlek, Vorsitzender der Geschäftsleitung bei SPMSD, der nun auf öffentliche Unterstützung hofft: „Wir wissen, dass viele Experten solche Ausschreibungen kritisch sehen.“

Aus Sicht des Unternehmens macht die Ausschreibung gleich aus mehreren Gründen keinen Sinn: Bei HPV-Impfraten von rund 40 Prozent liegt Deutschland international höchstens im Mittelfeld. Ausschreibungen – das zeigen die Erfahrungen bei den Grippeimpfstoffen – führen aber in der Regel dazu, dass weniger Menschen geimpft werden. SPMSD sieht hier einen Widerspruch zu dem im Koalitionsvertrag erklärten politischen Willen, in dem sich die Regierungsparteien darauf verständigt haben, die Impfraten erhöhen zu wollen. „Diese Ausschreibung ist das falsche Signal. Wir brauchen mehr Prävention und nicht weniger und wir glauben, dass das Vorhaben der AOKen, was die öffentliche Gesundheit betrifft, nicht zielführend ist“, so Oliver Sadlek, Vorsitzender der Geschäftsleitung bei SPMSD.
Ausschreibungen, vor allem solche mit exklusivem Charakter, werden gerade bei Impfstoffen als eine Ursache für Versorgungsprobleme verantwortlich gemacht. Kann der Hersteller nicht liefern, drohen Engpässe. Denn selten ist dann ein Mitbewerber in der Lage, den Ausfall zu kompensieren – die Produktion dieser komplexen biologischen Produkte ist aufwändig und langwierig. Auch in diesem Zusammenhang verweist SPMSD auf den Koalitionsvertrag. Dort heißt es: „Beim Abschluss von Rabattverträgen müssen die Vertragspartner die Versorgungssicherheit gewährleisten, indem sie Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbaren. Dies gilt insbesondere für Impfstoffe.“ So sieht es auch SPMSD: Im Mittelpunkt müsse die Versorgungssicherheit stehen, weshalb sich das Unternehmen grundsätzlich gegen exklusive Ausschreibungen ausspreche. Gerade für Impfstoffe seien sie das falsche Instrument.
Hinzu kommt: Die beiden Impfstoffe sind nicht vergleichbar. Auf dem Markt erhältlich sind ein bivalenter Impfstoff, der vor zwei krebsauslösenden HPV-Typen und der tetravalente von SPMSD, der vor vier HPV-Typen und damit sowohl vor Gebärmutterhalskrebs als zusätzlich auch vor Genitalwarzen schützen kann. Eine Entscheidung, die als einziges Entscheidungskriterium nur den Preis kenntvernachlässigt den unterschiedlichen medizinischen Nutzen der beiden Produkte und schränkt die patientenindividuelle Therapieentscheidung der Ärzte ein.
SPMSD macht außerdem auf den bereits heute existierenden Preisdruck aufmerksam. So gilt seit Einführung des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) auch für die HPV-Impfstoffe entweder ein europäischer Referenzpreis-Rabatt oder aber der Zwangsrabatt (7 Prozent ab 1. April 2014). Hinzu kommen zahlreiche Rabattverträge, die direkt mit den Kassen abgeschlossen sind. Sadlek: „Jetzt noch die Ausschreibungen – das alles zusammen wird dem Wert einer medizinischen Innovation, für deren Idee es immerhin einen Nobelpreis gab, nicht mehr gerecht.“ Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der HPV-Markt vor einem Wandel steht: Neue Studien zeigen, dass gerade bei jüngeren Impflingen zwei, statt wie bisher drei Dosen ausreichen – das Zwei-Dosen-Schema wird entsprechende Entlastungen für die Krankenkassen nach sich ziehen.
Au