Stellungnahmeverfahren zur ASV eingeleitet: „Wichtiges Etappenziel erreicht“
Mit der Neufassung des § 116b SGB V durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) hat der Gesetzgeber einen neuen Versorgungsbereich – die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) – geschaffen. Dabei sollen Leistungserbringer und Krankenhäuser, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, unter grundsätzlich gleichen Bedingungen Patientinnen und Patienten behandeln, die an Erkrankungen mit besonderen oder schweren Krankheitsverläufen leiden. Darüber hinaus sollen mit dem neuen Versorgungsbereich seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände behandelt sowie hochspezialisierte Leistungen erbracht werden.