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Verband der Ersatzkassen e. V. und IGES Institut stellen Gutachten zur Umsetzung des Innovationfonds vor

01.07.2015 13:05
300 Millionen Euro jährlich sollen die Krankenkassen von 2016 bis 2019 an Versichertengeldern für einen neuen Innovationsfonds bereitstellen, mit dem neue medizinische Projekte, wie Telefon-Coaching für chronisch Kranke, Ideen zur Arzneimitteltherapiesicherheit oder Telemedizin und die Versorgungsforschung gefördert werden sollen. Ein Innovationsausschuss, angesiedelt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), soll die Gelder verteilen.

„Damit dieses Geld optimal eingesetzt wird, brauchen wir geeignete Förderkriterien und Transparenz im Verfahren“, forderte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) auf einer Pressekonferenz in Berlin, wo ein Gutachten des IGES Instituts Berlin zu den „Rahmenbedingungen des Innovationsfonds“ im Auftrag des vdek vorgestellt wurde. „Qualität und Nutzen müssen das oberste Ziel sein. Ein Projekt muss daran gemessen werden, ob es das Potenzial hat, die Abläufe in der Patientenversorgung zu verbessern. Ich denke da konkret an Behandlungspfade für Patienten oder eine teamorientierte Zusammenarbeit der unterschiedlichen Berufe im Gesundheitswesen.“ Bei der zu erwartenden Fülle von Anträgen müsse der Innovationsausschuss auch den Mut haben, Anträgen bei minderer Qualität eine Absage zu erteilen.

Dr. Karsten Neumann, Geschäftsführer des IGES Instituts, unterstrich, der Fonds müsse Projektvielfalt ermöglichen: „Innovationen entstehen durch Freiraum für Kreativität. Es wäre kontraproduktiv, Projekte auszuschließen, weil sie nicht in ein verordnetes Themenspektrum passen.“ Neumann warnte zugleich vor einer Förderung nach dem Gießkannenprinzip; die finanziellen Mittel müssten effektiv und effizient eingesetzt werden. Neumann: „Gute Projekte brauchen Zeit – und Laufzeiten von unter einem Jahr sind für wirklich gute Projekte nicht realistisch. Eine Übertragbarkeit der Mittel in Folgejahre ist daher zwingend erforderlich.“

Elsner wies abschließend auf die hohe Verantwortung der Beteiligten hin und forderte eine aussagekräftige Evaluation der Förderprojekte und zwar von Beginn an – schließlich handelt es sich um Beitragsgelder der Versicherten.

Einrichtung eines Innovationsfonds (§ 92a und § 92b SGB V neu)


Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wird ein Innovationsfonds geschaffen. Dieser soll ab dem Jahr 2016 innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen fördern und die Versorgungsforschung stärken. Für die Förderung stehen im Innovationsfonds in den vier Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kosten werden zur Hälfte direkt von den Krankenkassen getragen, die andere Hälfte wird durch Zuweisungen direkt aus dem Gesundheitsfonds finanziert. Die Förderung entfällt zu 25 Prozent auf die Versorgungsforschung und zu 75 Prozent auf neue Versorgungsformen.

Die Entscheidungen über Förderanträge und förderwürdige Projekte werden von einem Innovationsausschuss getroffen, der bis zum 1. Januar 2016 am G-BA eingerichtet werden soll.

Die Kriterien für eine Förderwürdigkeit werden ebenfalls im GKV-VSG geregelt. Grundsätzlich werden Projekte gefördert, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden (§ 92a Abs. 1 SGB V neu). Voraussetzung ist außerdem eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Projekte.

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