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„Geradezu der Sinn des AMNOG“

08.01.2014 12:00
Das AMNOG war seitens der Politik ursprünglich recht einfach gedacht: Es gibt aufgrund eines vom Pharmaunternehmer zu liefernden Arzneimitteldossiers (das auf die zuvor vom G-BA definierte zweckmäßige Vergleichstherapie replizieren muss) eine Nutzen-Bewertung (die bisher nur das IQWiG macht) und einen G-BA-Beschluss (der die Bewertung aufnehmen kann, aber nicht muss). Danach auf Basis des letzteren (unter Berücksichtigung mehrerer anderer preisrelevanter Komponenten) eine Preisverhandlung zwischen dem in Markt bringenden Pharmaunternehmer (der die Verhandlungen ein bis ein paar mal je nach Pipeline durchzuführen hat) und dem Spitzenverband Bund (der in jeder Verhandlung noch mehr Wissen, Kompetenz und Erfahrung sammelt). Einigen sich Pharmaunternehmen und Spitzenverband Bund nicht, wird die Schiedsstelle angerufen, welche die meist diametral konträren Positionen (wieder unter Berücksichtigung des G-BA-Beschlusses sowie anderer preisrelevanter Komponenten, aber auch Stellungnahmen der Kontrahenten) klären soll. Doch wie wird geschiedst? Irgendwo in der Mitte? Weit gefehlt. Das aber ist beileibe nicht alleine das größte Problem des Preisfindungs-Prozesses, der einige andere Kritik- oder Verbesserungspotenziale bietet – angefangen bei Preisniveaus, die die zweckmäßige Vergleichstherapie vorgibt, die Art der Preisbetrachtung (top down - bottom up) über Mischpreiskalkulationen bis hin zur Problematik der Berücksichtigung (und Referenzierung) der europäischen Vergleichspreise.

Ausgabe 01 / 2014