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Ein Systemwechsel sieht anders aus

07.11.2011 17:53
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz Versorgungsstrukturgesetz oder noch kürzer GKV-VStG werden die Rahmenbedingungen für die ambulante und stationäre Versorgung in Deutschland geändert. Ob sie verbessert werden, wie es sich das Bundesministerium für Gesundheit so vorstellt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Im Ursprung basierend auf einem im März letzten Jahres vorgelegten Eckpunktepapier von Johannes Singhammer, dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie einem daraus entstandenen 14-Punkte-Papier von Jens Spahn, dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, wurde am 3. August vom Bundeskabinett und am 23. September vom Bundestag in 1. Lesung beschlossene Vorhaben am 19. Oktober im Gesundheitsausschuss diskutiert, wobei Änderungsanträge der Regierungsfraktionen sowie je eine von den Linken und den Grünen, dazu Dutzende Stellungnahmen und Einzel-Sachverständige angehört wurden. Die Zeit rennt: Am 11. November folgt die 2. und 3. Lesung im Bundestag und am 16. Dezember der Durchgang im Bundesrat - schließlich soll das GKV-VStG am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Wie bei jedem Gesetz gibt es Licht- und Schattenseiten und wie so oft den Malus, dass die meisten der im VStG verordneten Gesetzesänderungen auf mehr gutem Willen denn Evidenz basieren.

Ausgabe 11 / 2011