Kontrollierte Stärkung
13.03.2017 11:31
Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 26. Januar 2017 das „Gesetz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Aufsicht über die Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV“ GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz/GKV-SVSG verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, die interne und die externe Kontrolle der Selbstverwaltung sowie die Transparenz zu verbessern. Dazu sollen die Informations- und Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien erweitert und genauer formuliert werden.
Ausgabe 02 / 2017
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