Wettbewerbsrecht geht vor
06.06.2011 13:22
Ende Februar dieses Jahres erhielt der FSA, die Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie e.V., Post vom Bundesgerichtshof: Die Unterlassungsklage des FSA gegen Hexal wurde an das zuständige Oberlandesgericht in München zurücküberwiesen. Tenor: Wettbewerbsrecht geht vor freiwilliges (Kodex-)Recht.
Ausgabe 06 / 2011
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