Sie sind hier: Startseite

market access & health policy

01.12.2010 15:15
"MAHP" ist das offizielle Organ der Deutschen Fachgesellschaft für Market Access e.V (DFGMA).
„Meisterstück filigraner Regulierungswut“
07.03.2014

„Meisterstück filigraner Regulierungswut“

Ausgabe 02 / 2014

Beim Satellitensymposium „Gesundheitsreform 2014 – Wer traut sich an die Sektorengrenze?“ anlässlich des BMC-Jahreskongresses von GSK veranstaltet, wurde mehr als deutlich, dass das Thema der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V vor allem eines ist: langwierig. Und: außerdem ein juristisches. So saß auf dem Vortragspodium auch nur ein einsamer Mediziner neben vier Juristen. Einer davon war Dr. Norbert Lettau, der Unparteiische Vorsitzende des Erweiterten Landesausschusses (ELA) in Hamburg, der über den Stand der Umsetzung des § 116b in der Hansestadt referierte. Sein Fazit, das er einem Aphorismus von Voltaire entlieh: „Am Grunde eines Problems sitzt immer ein Deutscher.“ Und im Fall des § 116b wohl obendrein ein deutscher Jurist.

Mehr…

07.03.2014

„Beurteilung der Angemessenheit“

Ausgabe 02 / 2014

Der G-BA hat versorgungsrelevante Studien nach § 92 Abs. 2a SGB V zur Bewertung der Zweckmäßigkeit von Gliniden (Wirkstoffe Nateglinid, Repaglinid) beschlossen. Dabei kommt der Bundesausschuss dem pharmazeutischen Hersteller – in diesem Fall Novartis und Novo Nordisk – mit einer auch von der AKdÄ geforderten verlängerten Laufzeit der geforderten Studien entgegen. Ob diese das überhaupt in Anspruch nehmen möchten, ist völlig offen. Denn schon in den schriftlichen Stellungnahmen sowie in der anschließenden mündlichen Anhörung wurde mehr als deutlich, dass die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen den finanziellen Aufwand solcher Studien angesichts der minimalen Umsatzbedeutung der Wirkstoffe für unangemessen halten.

Mehr…

Pragmatismus schlägt Qualität
07.03.2014

Pragmatismus schlägt Qualität

Ausgabe 02 / 2014

Was schon in den zahlreichen schriftlichen Stellungnahmen ersichtlich wurde, die anlässlich der außerordentlich gut besuchten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des SGB V sowie inzwischen sechs Änderungsanträgen abgegeben wurden: Vor allem der Verzicht auf die Nutzenbewertung des Bestandsmarkts war unter angehörten Experten mehr als umstritten. Der Bundestag hat nun auch in der 2. und 3. Lesung das 14. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit der Mehrheit der Regierungskoalition beschlossen und folgte damit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD und dem daraus entstandenen Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Darin enthalten: Die Verlängerung des Preismoratoriums, eine Anhebung des Herstellerabschlags und der nach den Ausführungen im Gesundheitssauschuss zu erwartende Wegfall des Bestandsmarktaufrufs.

Mehr…

Mediadaten

Bitte kontaktieren Sie unsere Anzeigenleiterin Chantal Lehmann per E-Mail an lehmann@healthpolicy-online.de