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market access & health policy

01.12.2010 15:15
"MAHP" ist das offizielle Organ der Deutschen Fachgesellschaft für Market Access e.V (DFGMA).
Die Lösung lautet 42
10.09.2012

Die Lösung lautet 42

Ausgabe 05 / 2012

Gerade mal acht Minuten lang widmet sich ein niedergelassener Arzt im Durchschnitt seinem Patienten. Von dieser ohnehin schon knappen Zeit gehen wiederum einige Minuten auf die Dateneingabe drauf: Neue Befunde müssen in die Patientenakte eingegeben, ein Rezept ausgestellt oder aber der Krankheitsverlauf dokumentiert werden. Wären da nicht „Siri“, „Vlingo“ & Co. eine willkommene Zeitersparnis? Solche Spracherkennungs-Software liegt bei Smartphone-Benutzern im Trend. Nun haben aber nicht alle Ärzte ein Smartphone. Und selbst wenn sie eins hätten, müsste die Software mit den Datensystemen der Praxen und Kliniken sowohl verknüpfbar als auch kompatibel sein. Ist Spracherkennung also noch Zukunftsmusik im praktischen Healthcare-Alltag?

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Erfolgreich verhandeln
10.09.2012

Erfolgreich verhandeln

Ausgabe 05 / 2012

Innerhalb des AMNOG-Prozesses stellen das Anhörungsverfahren vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband die pharmazeutischen Unternehmen vor enorme Herausforderungen, da diese Form der Gespräche für alle Beteiligten relativ neu ist. Klar ist, dass diese beiden Verhandlungssituationen und das Ergebnis der Gespräche von enormer Tragweite für das jeweilige Unternehmen sind. Deshalb bedarf es einer gründlichen Vorbereitung. Doch welche Kriterien und Elemente spielen im Anhörungsverfahren tatsächlich eine Rolle? Welche Paramater gilt es zu beachten bei den Verhandlungen mit dem GKV-Spibu, und welche Verhandlungsspielräume kann man nutzen? Antworten auf diese Fragestellungen bot das Seminar „AMNOG: Anhörungsverfahren und Preisverhandlung“, das gemeinsam von Knorr Health Strategy und der European Business School konzipiert und durchgeführt wurde.

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10.09.2012

„Ich würde mich schämen“

Ausgabe 05 / 2012

Das IQWiG ist in der Bewertung des Multiple-Sklerose-Wirkstoffs Fampridin ganz deutlich. Es sagt klar, dass Biogen Idec „keine direkt vergleichenden Studien“ vorgelegt hat. Alle zu Fampridin identifizierten randomisierten kontrollierten Studien (RCT) seien placebokontrolliert und „alleine nicht ausreichend für den Nachweis eines Zusatznutzens im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie“. Fazit: „Kein Beleg für einen Zusatznutzen.“ Und der G-BA, der als zVT für das innovative Medikament „Fampyra“, das sich als Solist in einer therapeutischen Lücke versteht, mangels Alternativen Krankengymnastik - wohl entsprechend der Heilmittelrichtlinie und unter der Voraussetzung einer optimierten MS-Standardtherapie - vorgegeben hatte, folgte der IQWiG-Bewertung. „Da die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt worden sind, gilt der Zusatznutzen im Verhältnis zur zVT als nicht belegt“, erklärte der Bundesausschuss. Doch ist Fampridin zur Behandlung von MS mit Gehbehinderung (EDSS 4-7) deshalb unwirksam? Weit gefehlt.

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Mediadaten

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