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AOK: Impfpflicht ist verfassungskonform und ethisch geboten
Eine allgemeine Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2-Virus kann verfassungskonform eingeführt werden. Zudem ist eine Impfpflicht vor dem Hintergrund der derzeitigen „nationalen Krise epischen Ausmaßes“ auch ethisch geboten. Das bekräftigt der Wissenschaftliche Beirat für Digitale Transformation der AOK Nordost in seiner veröffentlichten Stellungnahme zur Impfpflicht mit dem Titel „Mehr Freiheit durch solidarisches Handeln“.
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AWMF begrüßt die zukünftige Ausrichtung der Gesundheitspolitik an wissenschaftlichen Maßstäben
Die AWMF begrüßt, dass der neue Bundesminister für Gesundheit, Professor Dr. Karl Lauterbach, die zukünftige Gesundheitspolitik in der Wissenschaft verankern und evidenzbasiert ausrichten will, wie er es bei seiner Amtseinführung betont hat. Die AWMF hatte zuletzt in ihren Positionen zur Gesundheitspolitik für die aktuelle Legislaturperiode gefordert, dass diese mehr als bisher auf Basis von Leitlinien und Erkenntnissen der evidenzbasierten Medizin fußen müsse.
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Bundesrat fordert Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems
Die Länder streben eine Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Behandlung in Krankenhäusern an. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 17. Dezember 2021 auf Initiative von Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gefasst.
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AWMF begrüßt Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zur Finanzierung von Leitlinien
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. fordert seit vielen Jahren eine nachhaltige, unabhängige Finanzierung für hochwertige interdisziplinäre, evidenzbasierte Leitlinien. Im aktuellen Gesetzentwurf „für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgungs-Gesetz – DVG)“ hat das Bundesministerium für Gesundheit nun auch die Finanzierung von Leitlinien über den Innovationsfonds vorgesehen. Mit jährlich mindestens fünf Millionen Euro sollen die Entwicklung neuer Leitlinien sowie die Weiterentwicklung bestehender Leitlinien unterstützt werden, sofern für sie in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht. Der Gesetzgeber kommt damit der langjährigen AWMF-Forderung nach unabhängig finanzierten Leitlinien nach.
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Bundesärztekammer mit neuer Führungsspitze
Der 122. Deutsche Ärztetag hat am 30. Mai in Münster ein neues Präsidium der Bundesärztekammer (BÄK) gewählt sowie weitere Vorstandsämter besetzt. Neuer Präsident der BÄK ist Dr. Klaus Reinhardt. Der 59-jährige Facharzt für Allgemeinmedizin tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery an, der nach acht Jahren als Präsident der Bundesärztekammer nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Reinhardt ist seit 25 Jahren als Facharzt für Allgemeinmedizin niedergelassen. Seit acht Jahren ist er Vorsitzender des Hartmannbundes, seit vier Jahren Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und dort seit 2016 Vorsitzender des Ausschusses Gebührenordnung, wie die Bundesärztekammer mitteilt.
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DIVI fordert von Krankenkassen und Politik verbesserte Begutachtung von Behandlungsfehlern
Intransparente Methoden und Verunsicherung von Patienten und Angehörigen: Nach der Veröffentlichung der Jahresstatistik zur Behandlungsfehler-Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kritisiert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) dessen Vorgehen bei der Ergebnisgewinnung. „Die DIVI begrüßt generell jede Initiative zur transparenten Darstellung von Behandlungsfehlern bei ambulanten, aber auch stationär versorgten Patienten“, sagt DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler.
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Ärzteverbände warnen: Patientendaten für Hacker zugänglich
Die Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland, Freie Ärzteschaft und Freier Verband Deutscher Zahnärzte warnen vor Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist die gesetzlich vorgeschriebene Vernetzungsplattform des deutschen Gesundheitssystems. Alle deutschen Praxen müssen bis zum 30.06.2019 einen Zugang zur TI installiert oder zumindest bestellt haben – ansonsten fallen Honorarabzüge an. Versichertenstammdaten werden bereits in der TI abgeglichen. Künftig sollen Patientenakten in der TI platziert und möglicherweise auch gespeichert werden. MEDI GENO Deutschland und weitere Ärzteverbände reichen Klage ein.
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DGIV kritisiert Arbeitspapier der Bund/Länder AG Sektorenübergreifende Versorgung
Die in den letzten Wochen verlautbarten Signale aus Bund und Ländern über bestehende Absichten auf dem Gebiet der sektorenübergreifenden Versorgung vermögen aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) noch nicht zu überzeugen. Bei der DGIV wächst die Besorgnis, dass es wieder nicht gelingen könnte, nachhaltige Maßnahmen zum Abbau der Sektorengrenzen zu treffen. Den Arbeitsentwurf der Bund/Länder-AG sektorenübergreifende Versorgung nimmt die DGIV mit Enttäuschung zur Kenntnis, hofft aber darauf, dass das Papier in seiner Endfassung der Aufgabenstellung für die Arbeitsgruppe besser gerecht wird.
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AOK und aQua aktualisieren Qualitätsindikatoren für die ambulante Versorgung
Der AOK-Bundesverband und das Göttinger aQua-Institut haben ihr Qualitätsindikatorensystem für die ambulante Versorgung (QISA) umfassend aktualisiert. Im ersten Schritt sind die vier QISA-Bände zu Asthma bronchiale und COPD, Diabetes mellitus Typ 2, Koronarer Herzkrankheit sowie zur Pharmakotherapie auf den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft gebracht worden. "Auch die Praxiserfahrungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte, die QISA bereits zur Messung und Verbesserung der Qualität ihrer Arbeit nutzen, sind dabei berücksichtigt worden", sagt Gerhard Schillinger, Leiter des Stabs Medizin im AOK-Bundesverband. "Die QISA-Indikatoren tragen dazu bei, mehr Qualitätstransparenz in der ambulanten Versorgung zu schaffen - wissenschaftlich fundiert und praxisnah."
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Neuer Rheumavertrag startet bei der TK
Aus zwei mach eins: Die Verträge der Techniker Krankenkasse (TK) mit dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) zu Arzneimitteln und der besonderen Versorgung bei Rheuma werden künftig zusammengeführt. Durch diesen Zusammenschluss entsteht mit RheumaOne ein einheitlicher Vertrag.
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