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AOK fordert erweiterte Ausschreibungskriterien für Rabattverträge
„Wir begrüßen, dass die Verhandlungspartner der künftigen Ampelkoalition das wichtige Thema Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln im Koalitionsvertrag aufgegriffen haben“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Der Verhandlungsführer der bundesweiten Ausschreibungen der Arzneimittelrabattverträge der AOK-Gemeinschaft wünscht sich darüber hinaus jedoch einen größeren Handlungsspielraum für die Gestaltung generischer Arzneimittelausschreibungen.
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AOK schlägt Quote für ambulante Behandlungen im Krankenhaus vor
Aus Sicht der AOK sind die vorgelegten Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform nicht geeignet, um die dringend notwendige Ambulantisierung der Krankenhausleistungen in Deutschland voranzubringen: „Die Vorschläge laufen darauf hinaus, dass ambulant erbrachte Leistungen künftig auf dem bisherigen DRG-Niveau bezahlt werden sollen, ohne dass sich die Strukturen ändern und die Versicherten davon profitieren“, kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Stattdessen schlägt die AOK die Einführung einer definierten Quote von ambulanten Leistungen der Krankenhäuser vor.
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AOK und aQua aktualisieren Qualitätsindikatoren für die ambulante Versorgung
Der AOK-Bundesverband und das Göttinger aQua-Institut haben ihr Qualitätsindikatorensystem für die ambulante Versorgung (QISA) umfassend aktualisiert. Im ersten Schritt sind die vier QISA-Bände zu Asthma bronchiale und COPD, Diabetes mellitus Typ 2, Koronarer Herzkrankheit sowie zur Pharmakotherapie auf den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft gebracht worden. "Auch die Praxiserfahrungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte, die QISA bereits zur Messung und Verbesserung der Qualität ihrer Arbeit nutzen, sind dabei berücksichtigt worden", sagt Gerhard Schillinger, Leiter des Stabs Medizin im AOK-Bundesverband. "Die QISA-Indikatoren tragen dazu bei, mehr Qualitätstransparenz in der ambulanten Versorgung zu schaffen - wissenschaftlich fundiert und praxisnah."
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AOK-Bundesverband fordert Nachbesserungen am Prozess der Ambulantisierung
Anlässlich des veröffentlichten IGES-Gutachtens zum aktuellen Stand der ambulant durchführbaren Operationen sowie stationsersetzenden Eingriffe und Behandlungen in Deutschland fordert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, gesetzliche Nachbesserungen.
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AOK-Verwaltungsrat kritisiert Ampel-Pläne für ein GKV-Finanzierungsgesetz: „Beitragszahlende tragen Hauptlast“
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Ende Juni vorgestellten Eckpunkte für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz werden vom Verwaltungsrat der AOK NordWest in Teilen scharf kritisiert. „Eine solide Gesundheitspolitik mit einer nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht anders aus. Die Vorhaben der Ampelkoalition belasten wieder einmal vor allem die Beitragszahlenden, die zum wiederholten Mal die Zeche für eine verfehlte Gesundheitspolitik bezahlen müssen“, sagt Lutz Schäffer, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter der AOK NordWest.
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AOK-Visionen zerstören bewährtes System
Als „zerstörerisch“ für die Gesundheitsversorgung der Kassenpatienten bezeichnet der Verband der niedergelassenen Ärzte das Positionspapier "Sektorenunabhängige Versorgung", das am 24.8.21 vom AOK Bundesverband gemeinsam mit den Krankenhausträgern Helios, Diakoneo und den Bezirkskliniken Mittelfranken veröffentlicht wurde.
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AOK-Vorstoß kann nicht mit Corona begründet werden
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), BKK-Dachverband und IKK e.V. (RSA-Bündnis) weisen aktuelle Forderungen des AOK-Bundesverbandes nach einem Aussetzen der Manipulationsbremse im Finanzausgleich der Krankenkassen (Morbi-RSA) entschieden zurück. Der Versuch, im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine Verschiebung der Inkraftsetzung der Manipulationsbremse zu erreichen, wertet das RSA-Bündnis als klaren Versuch, „auf Zeit zu spielen“, um wirksame Instrumente zur Manipulationsbekämpfung im RSA auszuhebeln.
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AOK: Impfpflicht ist verfassungskonform und ethisch geboten
Eine allgemeine Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2-Virus kann verfassungskonform eingeführt werden. Zudem ist eine Impfpflicht vor dem Hintergrund der derzeitigen „nationalen Krise epischen Ausmaßes“ auch ethisch geboten. Das bekräftigt der Wissenschaftliche Beirat für Digitale Transformation der AOK Nordost in seiner veröffentlichten Stellungnahme zur Impfpflicht mit dem Titel „Mehr Freiheit durch solidarisches Handeln“.
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AOP-Katalog nur erster Schritt zur Ambulantisierung
Die Nutzung ambulanter Potenziale wird wesentliche Voraussetzung sein, um dauerhaft eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung in Deutschland gewährleisten zu können. Auch im Koalitionsvertrag wird die Ambulantisierung als ein wichtiger Teil der beabsichtigten Strukturreform adressiert. Mit der Veröffentlichung des Gutachtens zur Erweiterung des bisherigen AOP-Katalogs werde hier ein wichtiger Schritt unternommen.
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Arbeiter-Samariter-Bund: Allgemeine Impfpflicht schnellstmöglich beschließen
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) spricht sich als erste Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation für eine allgemeine Impfpflicht im Kampf gegen das Corona-Virus aus. „Alle bisher ergriffenen Maßnahmen haben offensichtlich zu keiner nachhaltigen Bewältigung der pandemischen Lage geführt und unsere Gesellschaft droht in dem ständigen Auf und Ab von Infektionswellen und Gegenmaßnahmen zu zerbrechen“, sagt der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein.
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