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Was haben wir gelernt?

08.09.2021 17:05
Der DiGA-Fast-Track ermöglicht eine probeweise Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in das Leistungsverzeichnis nach § 139e SGB V. Am 25.09.2020 erhielt die erste Gesundheitsanwendung die vorläufige Zulassung, gefolgt von sechs weiteren Produkten, die bis Ende 2020 ins Verzeichnis aufgenommen wurden. Für die permanente Zulassung ist ein Evidenznachweis erforderlich, zur Erbringung dieses Nachweises wurde den Herstellern eine zwölfmonatige Frist gewährt. Diese 12-Monats-Frist neigt sich im weiteren Verlauf des Jahres 2021 für die ersten Produkte dem Ende zu.

Ausgabe 05 / 2021