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Industrie

30.11.2010 17:47
„Vertraulichkeit - nicht Geheimhaltung"
02.07.2012

„Vertraulichkeit - nicht Geheimhaltung"

Ausgabe 04 / 2012

Der Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, auch „16. AMG-Novelle“ genannt, hat nicht nur „Nebenkriegsschau-plätze“ (siehe MA&HP 03/12) zu bieten, sondern auch regelrechte Hauptschauplätze - wie die Vertraulichkeit der Arzneimittelpreise. Über die damit verbundenen möglichen Konsequenzen für die pharmazeutische Industrie sprach „Market Access & Health Policy“ mit Dr. iur. Daniel Geiger, Assoziierter Partner bei Dierks + Bohle Rechtsanwälte.

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„Durch das AMNOG gewollt“
02.07.2012

„Durch das AMNOG gewollt“

Ausgabe 04 / 2012

Bei der Vertraulichkeit von Arzneimittelpreisen im Zuge des AMNOG-Prozesses prallen gegensätzliche Standpunkte aufeinander. Doch hat eine etwaige Geheimhaltung durchaus ihre Implikationen, wie Ann Marini, stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes, erklärt, wobei - wie sie sagt - man „im politischen Geschäft rechtzeitig einen Plan B“ in der Tasche haben sollte.

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„Messlatte auf die richtige Höhe“
02.07.2012

„Messlatte auf die richtige Höhe“

Ausgabe 04 / 2012

Bei den Arzneimitteln, die „aus dem Markt gegangen wurden“, vermisse der deutsche Markt nichts, sagte der Stv. Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes Bund, Johann-Magnus Frhr. v. Stackelberg, auf der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 11. Juni dieses Jahres und schloss seinen Satz mit den Worten: „Das sind Me-too-Präparate.“ Der Vorwurf steht im Raum und muss richtig eingeordnet werden, was am Beispiel von Linagliptin gezeigt werden soll.

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Rumpelstilzchen und Fiktionen
02.07.2012

Rumpelstilzchen und Fiktionen

Ausgabe 04 / 2012

Von Geheimhaltung oder Vertraulichkeit von durch den AMNOG-Prozess zu Stande kommenden Erstattungsbeträgen war weder im Referentenentwurf noch im aktuell mit der Drucksache 17/9341 vom 18. April dieses Jahres vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung für das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ - oft auch verkürzt „16. AMG-Novelle“ genannt - ein Wort zu lesen. Bei der ersten Plenarlesung des Entwurfs sagte der CDU/CSU-Bundestags-abgeordnete Michael Hennrich, dass er der Forderung der Industrie nach der Vertraulichkeit des Erstattungsbetrags zwar entspannt entgegensehe, man sich jedoch überlegen sollte, ob „uns das nicht sogar entgegenkommt“, weil in vertraulichen Verhandlungen mehr Spielraum für eine Rabattgewährung verbleibe. Damit hat er einen Stein ins Wasser geworfen, der bis zum Inkrafttreten am 1. Oktober noch weite Kreise ziehen wird.

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