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AMNOG-Einsparungen im ersten Jahresdrittel 2011: Zwangsrabatte überschreiten bereits die Milliardenmarke

30.05.2011 10:31
Sinkende GKV-Arzneiausgaben in den ersten vier Monaten 2011: Die GKV-Ausgaben für Arzneimittel einschließlich Impfstoffen und Testdiagnostika belaufen sich für den Zeitraum von Januar bis einschließlich April 2011 auf 9,7 Mrd. Euro (Apothekenverkaufspreis, AVP, abzüglich der von Herstellern und Apotheken geleisteten Zwangsrabatte, ohne Berücksichtigung der Einsparungen aus Rabattverträgen), das entspricht einem Rückgang von knapp -5%. Der Absatz umfasst 229 Mio. abgegebene Packungen und stagniert damit nahezu (+0,5%). Auch ohne die Berücksichtigung von Impfstoffen, die bei der GKV über eine andere Kostenstelle verbucht werden, liegt der Umsatzrückgang in der genannten Größenordnung. Die gedämpfte Ausgabenentwicklung hängt mit mehreren gesundheitspolitischen Maßnahmen zusammen, die im Kontext des seit Januar 2011 geltenden AMNOG (Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes) greifen.

Leistungserbringer im Arzneimittelmarkt haben Zwangsrabatte an die Krankenkassen abzuführen

Um eine Begrenzung der Ausgaben für Arzneimittel zu erreichen, trat bereits im August 2010 das GKV-Änderungsgesetz (GKV-ÄndG) in Kraft. Neben einem Preismoratorium beinhaltete dieses eine Erhöhung des Hersteller-Zwangsrabatts (§130a Abs. 6 SGB V)  für verschreibungspflichtige, patentgeschützte Präparate ohne Festbetrag auf 16% vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, ebenso ein bis 2013 festgelegtes Preismoratorium. Bestimmungen zur Rabatthöhe bei anderen Arzneisegmenten blieben bestehen, so 10% für Generika und 6% für patentfreie rezeptpflichtige und rezeptfreie Präparate ohne Festbetrag. Diese Regelungen gelten auch im Rahmen des 2011 in Kraft getretenen AMNOG. In dessen Rahmen wurde auch erstmals festgelegt, dass die Privaten Krankenversicherungen ebenfalls in den Genuss von Zwangsrabattzahlungen kommen.

Der Großhandel hat in 2011 einen Abschlag von 0,85% auf den Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) zu gewähren. Dadurch reduziert sich der Apothekeneinkaufspreis (AEP) entsprechend. In der Folge fällt der Apothekenverkaufspreis (AVP) geringer aus.

Der Apothekenrabatt, also der Nachlass, den die Apotheken den Gesetzlichen Krankenkassen pro abgegebener Packung für rezeptpflichtige Medikamente zu gewähren haben, wurde von 1,75 Euro auf 2,05 Euro angehoben.

Zwangsabschläge belaufen sich in den ersten vier Monaten bereits auf 1,2 Milliarden Euro

Die erhöhten Abgaben der Leistungserbringer haben dazu geführt, dass im ersten Jahresdrittel 2011 bereits 749 Mio. Euro an Zwangsrabatten allein durch die pharmazeutischen Hersteller gezahlt wurden. Hinzu kommen 415 Mio. Euro an Apothekenrabatten und 55 Mio. Euro infolge des Großhandelsabschlages. In der Summe ergibt sich also für den Zeitraum Januar bis April 2011 bereits ein Zwangsrabattvolumen von 1,2 Mrd. Euro.

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http://www.imshealth.de/de/artikel/id/15375