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Aufsichtsrat BKK Dachverband konstituiert sich neu

21.05.2019 15:10
Der BKK Dachverband hat am 20. Mai die neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Vorsitzender ist nun Ludger Hamers als Versichertenvertreter; als Arbeitgebervertreter fungiert weiterhin Dietrich von Reyher.

Der neue Aufsichtsrat, der laut Satzung 24 Mitglieder umfasst, wurde auf der Mitgliederversammlung am 4. April bereits gewählt. Das Gremium setzt sich zur Hälfte aus den Vorständen der Mitgliedskassen und zur Hälfte aus den Verwaltungsräten der Mitgliedskassen im BKK Dachverband zusammen, diese wiederum jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitgeber und Versicherten, wie die BKK mitteilt.

"Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein hohes Gut. Wir erleben derzeit sehr bewegte politische Zeiten und Angriffe des Bundesgesundheitsministers auf die Selbstverwaltung in der GKV. Diesem Ansinnen müssen wir mit einer geeinten Stimme des BKK Systems entgegentreten. Es ist wichtig, dass wir auch weiterhin an der Gestaltung des Gesundheitssystems beteiligt werden. Viele andere Länder beneiden uns um diese Form der Steuerung des Gesundheits- und Sozialsystems", sagt Ludger Hamers, Vorsitzender des Aufsichtsrates BKK Dachverband.

"Der Handlungsrahmen der bewährten Selbstverwaltung muss gestärkt und darf nicht geschwächt werden. Es darf nicht in die Rechte der sozialen Selbstverwaltung eingegriffen und deren Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Nach dem Prinzip der gemeinsamen Selbstverwaltung gibt der Staat zwar die Rahmenbedingungen vor, Versicherte und Leistungserbringer - Ärzte- und Zahnärzteschaft, Krankenhäuser und Psychotherapeuten - organisieren die medizinische Versorgung der Bevölkerung jedoch in eigener Verantwortung", erklärt Dietrich von Reyher, alternierender Vorsitzender des Aufsichtsrates BKK Dachverband.

Der 50-jährige Ludger Hamers (Versichertenvertreter) und der 72-jährige Dietrich von Reyher (Arbeitgebervertreter) kündigten laut BKK Dachverband nach ihrer Wahl an, sich weiterhin aktiv für die Belange der Betrieblichen Krankenversicherung auf Landes- und Bundesebene einzusetzen. Der paritätisch besetzte Aufsichtsrat übt die Tätigkeit nach eigenen Angaben ehrenamtlich aus. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.