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BAH fordert reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel

05.10.2017 10:16
„Dass auf Arzneimittel 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden, ist unverhältnismäßig", sagt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), vor dem Hintergrund der neuen Ideen der EU-Kommission zur Reform der Mehrwertsteuer in Europa.

Die neue Bundesregierung sollte das derzeitige System der Mehrwertsteuer für Arzneimittel in Deutschland überdenken. Dies fordert Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), vor dem Hintergrund der neuen Ideen der EU-Kommission zur Reform der Mehrwertsteuer in Europa. „Dass auf Arzneimittel 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden, ist unverhältnismäßig und belastet sowohl unser Gesundheitssystem als auch die privaten Haushalte massiv.“

Lebensmittel als Gegenstände des täglichen Bedarfs würden zurecht mit nur 7 Prozent versteuert. „Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass in Deutschland auf Produkte wie Tierfutter, Taxifahrten und Schnittblumen 7 Prozent erhoben werden, während auf Arzneimittel, die zumeist täglich benötigt werden und nicht selten lebensnotwendig sind, 19 Prozent anfallen. Auch sie sollten nur mit dem Mindestsatz besteuert werden“, so Kortland.

Würde man den reduzierten Mehrwertsteuersatz berücksichtigen, könne allein die gesetzliche Krankenversicherung etwa 4 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. „Die frei werdenden Mittel könnten für ein verbessertes Leistungsangebot oder Beitragssatzsenkungen genutzt werden“, sagt Kortland.

Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel gelte in vielen Ländern Europas. In bestimmten Staaten entfalle die Steuer für einige Arzneimittel sogar gänzlich. Deutschland gehöre zu den wenigen Ländern, in denen der Staat den vollen Satz erhebt. Nach Dänemark und Bulgarien ist die Bundesrepublik einer der wenigen EU-Staaten, die den höchsten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel verzeichnen. Alle anderen Länder in der Europäischen Union liegen darunter, erklärt der BAH.

Grafik: BAH