Bund aktualisiert Verordnung: Impfstatus von Johnson & Johnson-Geimpften ändert sich
Die Neuregelung des Bundes führe auch dazu, wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg mitteilt, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt, für den Zutritt einen Test vorweisen. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen demnach alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus. Hierbei handele es sich um bundesrechtliche Regelungen, die ggfs. durch den Bund kurzfristig geändert werden.