Cannabis-Legalisierung: Ärzteschaft warnt vor Risiken und fordert Präventionsprogramm für junge Menschen
In einem weiteren Antrag forderte die Ärzteschaft, den Besitz von Betäubungsmitteln in geringfügigen Mengen vom Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Junge Menschen, Erst- und Gelegenheitskonsumierende dürften nicht in die Illegalität gedrängt werden, so die Begründung. „Betroffenen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich frühzeitig in Beratung und bei Bedarf zeitnah in eine suchttherapeutische Behandlung zu begeben“, heißt es in dem Antrag weiter. Eine Expertenkommission solle Vorschläge für geeignete Beratungs- und Therapieketten sowie einen angemessenen Sanktionskatalog entwickeln. Zudem solle die künftige Bundesregierung ein Präventionsprogramm für Jugendliche unter Mitwirkung der zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften erarbeiten und gesetzlich verankern.
Der Umgang mit größeren Mengen über den eigenen Gebrauch hinaus sowie der Handel und die Anstiftung von Kindern und Jugendlichen zum Drogenkonsum sollen weiterhin vom Gesetz als Straftat verfolgt werden.
Darüber hinaus forderte der Deutsche Ärztetag den Bund dazu auf, ein Forschungsprogramm zu möglichen Indikationen, Wirkungen und Nebenwirkungen des medizinischen Einsatzes von Cannabis aufzulegen. Dies sei aufgrund der unzureichenden Studienlage dringend erforderlich, um Ärzten mehr Sicherheit bei der Verschreibung und Patienten bei der Einnahme entsprechender Medikamente zu geben.