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Corona-Pandemie-Gesetz: LINKE NRW fordert Solidarität statt Zwang

31.03.2020 14:19
Die NRW-Landesregierung hat am gestrigen Montag (30. März 2020) den Entwurf eines „Gesetzes zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der Covid-19-Pandemie“ in den Landtag eingebracht. Hierzu nimmt der stellvertretende Landessprecher von DIE LINKE in NRW Hans Decruppe Stellung:

„Die schwarz-gelbe Landesregierung beweist gesetzgeberische Unfähigkeit, angemessene und taugliche gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Interesse der Bürger*innen auf den Weg zu bringen. In der Überschrift des Gesetzentwurfs heißt es zwar, es ginge um eine ‚solidarische Bewältigung der COVID-19-Pandemie‘. Von einem solidarischen Denkansatz sind die Regelungen jedoch weit entfernt.“

Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf sehe in verfassungswidriger Weise die Möglichkeit der Dienstverpflichtung von Männern und Frauen mit Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsberufen zur medizinischen und pflegerischen Versorgung vor. Derartige Zwangsdienste seien jedoch durch Artikel 12 Absatz 2 Grundgesetz verboten. "Die Ausnahmen nach Artikel 12 a Grundgesetz betreffen nur den Verteidigungsfall, die derzeit ausgesetzte Wehrpflicht und Pflicht zum Zivildienst sowie eine praktisch nicht relevante Dienstpflicht für Männer im Bundesgrenzschutz. Für Frauen kennt das Grundgesetz keine Dienstpflicht, außer im Verteidigungsfall für zivile Dienstleistungen im Sanitäts- und Heilwesen gemäß Artikel 12a Absatz 4“, erläutert Decruppe. Derartige Dienstverpflichtungen könnten außerdem nur durch Bundesgesetz eingeführt werden, nicht jedoch vom Landes-Gesetzgeber.

Decruppe kritisiert einen weiteren Punkt im Gesetzentwurf: „Zwar wird der Fall der behördlichen Sicherstellung, sprich: Beschlagnahme für erforderliches medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material sowie von Geräten für die medizinische und pflegerische Versorgung, geregelt. Von der Landesregierung nicht bedacht wird jedoch der wesentlich bedeutsamere Fall, dass derartiges Material – wie z.B. Medikamente oder Schutzkleidung – zur Neige geht oder Technik – wie aktuell Beatmungsgeräte – nicht ausreichend zur Verfügung steht. Hier müsste die Landesregierung gesetzlich regeln, dass Betriebe zur Produktion von Medikamenten, Schutzkleidung oder Medizintechnik verpflichtet werden können einschließlich der Zurverfügungstellung produktionserforderlicher Rohstoffe, Patente, Rechte und so weiter.“