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Deutsche Diabetes Gesellschaft fordert für diabeteskranke Kinder bundeseinheitliche Regelung in Schulen

19.04.2017 10:52
Rechtsstreit um die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes Typ 1: Das Sozialgericht Fulda hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass der Vogelsbergkreis die Kosten für die erforderliche persönliche Schulbegleitung eines zuckerkranken Erstklässlers übernehmen soll. Der Kreis reichte dagegen jedoch Beschwerde ein. Die endgültige Entscheidung in der Hauptsacheklage steht noch aus. Die DDG Experten fordern hier eine bundeseinheitliche Regelung.

Rund 3000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erkranken in Deutschland pro Jahr neu an Diabetes Typ 1. „Bei den Betroffenen muss der Blutzuckerspiegel mehrmals täglich kontrolliert und durch die Verabreichung von Insulin angepasst werden“, sagt Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Präsident der DDG. „Dafür benötigen gerade jüngere Kinder häufig auch in der Schule Unterstützung.“ Um Kinder mit Diabetes Typ 1 in Kita und Schule erfolgreich integrieren zu können, sei in manchen Fällen eine persönliche Schulbetreuung notwendig – zumindest so lange bis die Betroffenen soweit geschult sind, dass eine intensive Beaufsichtigung nicht mehr notwendig ist. Zudem sei für eine gute schulische Integration mindestens eine zweistündige Schulung des pädagogischen Personals durch Diabetesspezialisten relevant. Für die Durchführung und Finanzierung dieser Schulung existiert jedoch bisher bundesweit keine einheitliche Lösung.

„Wir als Diabetesexperten fordern schon seit langem eine bundeseinheitliche Regelung zur Integration von diabeteskranken Kindern in der Schule und in der Kita“, sagt Dr. med. Ralph Ziegler, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie (AGPD) der DDG. „Nur mit einer bundesweit einheitlichen Lösung in Form einer gesicherten Schulung können Erziehern und Lehrern Unsicherheiten oder Ängste genommen und Kinder mit Diabetes in ihr gesellschaftliches Umfeld integriert werden.“

In der Schulung erlerne das pädagogische Personal die Grundzüge der Diabetesbetreuung – beispielsweise, wie Blutzucker gemessen wird und kohlenhydrathaltige Nahrungsmittel eingeschätzt werden. Zudem bekommen Lehrer und Betreuer vermittelt, Unterzuckerungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, so die DDG. Ob diese Erstschulung stattfinden kann, hängt jedoch in der Realität oft von Zufallsfaktoren ab: So zeigt eine Erhebung der DDG, dass die Erstschulung in über 70 Prozent der Fälle durch Spenden, ehrenamtliches Engagement oder unentgeltlich von Diabeteseinrichtungen erbracht wird. Damit muss immer wieder über die Schulungen neu verhandelt werden – und ob sie überhaupt durchgeführt werden, ist letztlich nicht gesichert. „Dieser Zustand ist nicht akzeptabel“, betont Gallwitz.

Kinder mit Typ-1-Diabetes erhielten zwar in der Regel einen Schwerbehindertenstatus, weil sie nur so wichtige Hilfeleistungen in Anspruch nehmen können, doch sind sie aufgrund ihrer Erkrankung weder geistig noch körperlich eingeschränkt. „Deshalb muss es ihnen möglich sein, gesichert am ganz normalen Schulalltag teilzuhaben“, meint Dr. Dietrich Garlichs, Geschäftsführer der DDG. Dies sei eine wichtige Voraussetzung nicht nur für die Erwerbstätigkeit der Eltern, sondern auch für eine gelungene Teilhabe der Kinder und Jugendlichen an der Gesellschaft.

Weitere Informationen, darunter auch eine Liste DDG-zertifizierter Schulungseinrichtungen, unter www.diabetes-kinder.de

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