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DPtV veröffentlicht Privatpraxen-Umfrage zum Corona-Jahr 2021

11.02.2022 12:09
„Die Krankenkassen haben ihren restriktiven Kurs bei der Kostenerstattung leider nicht geändert. Gerade in der Pandemie ist es wichtig, dass Patient:innen unbürokratisch und schnell eine Psychotherapie erhalten“, kritisiert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).

Über die Kostenerstattung sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, eine selbst beschaffte Psychotherapie in einer Privatpraxis zu erstatten, wenn Patient:innen zuvor keinen Platz in einer Vertragspraxis finden konnten. Dies schreibt das Sozialgesetzbuch V § 13 Abs.3 vor. Eine Umfrage der DPtV zeigt nun, dass sich die Situation für Patient:innen im Vergleich zu 2019 nicht verbessert hat. „Die mittlere Ablehnungsrate ist sowohl beim Erstantrag als auch nach einem ersten Widerspruch gestiegen“, berichtet Hentschel. „Auch die Bearbeitungsdauer der Anträge nahm zu.“ Die DPtV hat wiederholt eine Ausweitung der Kostenerstattung gefordert, um Patient:innen angesichts des gestiegenen Behandlungsbedarfs in der COVID-19-Pandemie effektiv zu helfen.

Begründung: Kostenerstattung „nicht erlaubt“

503 Psychotherapeut:innen, die in Privatpraxen tätig sind, haben an der DPtV-Umfrage teilgenommen. 83 Prozent davon unterstützten in den letzten drei Jahren Kostenerstattungs-Anträge ihrer Patient*innen. 2021 lehnten die Krankenkassen im Schnitt 48 Prozent dieser Erstanträge ab. Begründet wurden die Ablehnungen oft mit dem Verweis auf die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), auf „genügend Vertragspsychotherapeut:innen“ oder auf die unwahre Aussage, die Kostenerstattung sei „nicht mehr erlaubt“. In 26 Prozent der Fälle verwiesen die Kassen auf Behandlungsalternativen – etwa die Psychiatrie oder Digitale Gesundheitsanwendungen. Im Durchschnitt legten 2021 etwas mehr Patient:innen (44,8 Prozent) Widerspruch gegen ihre Ablehnung ein als noch 2019 (41,5 Prozent). Zugenommen hat jedoch auch die Ablehnungsquote des Widerspruchs (2021: 29,8 Prozent, 2019: 26,6 Prozent).

Anträge werden über Wochen bearbeitet

Die Bearbeitungszeit der Anträge ist mit durchschnittlich 5,9 Wochen ebenfalls leicht angestiegen. Bei elf Prozent der Fälle dauert es sogar mehr als elf Wochen. „Wenn sich Menschen an Psychotherapeut:innen wenden, haben sie bereits einen großen seelischen Leidensdruck“, sagt Bundesvorsitzender Gebhard Hentschel. „Vor einem Antrag auf Kostenerstattung haben sie meist eine monatelange erfolglose Suche hinter sich. Wir appellieren an die Krankenkassen, diesen Patient:innen keine zusätzlichen bürokratischen Hürden in den Weg zu stellen, sondern die gesetzlich vorgesehene Kostenerstattung zu bewilligen.“


Die ausführliche DPtV-Umfrage „Kostenerstattung“ ist nachzulesen unter: https://t1p.de/59lm