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Expopharm: DAV-Vorsitzender Becker fordert Krankenkassen zu fairer Vergütung apothekerlicher Leistungen auf

13.09.2017 16:19
Wenn gesetzliche Krankenkassen die pharmazeutischen Leistungen der öffentlichen Apotheken für ihre Versicherten einfach selbstverständlich in Anspruch nehmen, müssen sie sie auch aufwands-, qualitäts- und leistungsgerecht vergüten. Statt Nullretaxationen bei Zytostatika anzudrohen, die Verhandlungen um die Hilfstaxe zu blockieren und die Neuregelung der Vergütung von Cannabisrezepturen zu verhindern, sollten die Kostenträger endlich faire Kompromisse unter Anerkennung einer partnerschaftlichen Vertragsbeziehung eingehen. Diese Forderung erhob Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), zur Eröffnung der pharmazeutischen Fachmesse „expopharm“.

Darüber hinaus sei die Politik gefordert, das Sozialgesetzbuch so zu ergänzen, dass Krankenkassen bei Bedarf auch Verträge über pharmazeutische Dienstleistungen mit Apothekern schließen könnten.

„Die Verhandlungen zur Hilfstaxe haben einmal mehr gezeigt, dass eine Einigung mit der GKV im Rahmen der Selbstverwaltung schwierig ist“, sagte Becker im Hinblick auf die gescheiterten Gespräche über die Versorgung mit Rezepturarzneimitteln für Krebskranke. „Wir haben den Krankenkassen früh unser Entgegenkommen signalisiert. Bedauerlicherweise lehnt der GKV-Spitzenverband unseren Ansatz kategorisch ab. So wird die Schiedsstelle in diesem Bereich entscheiden müssen.“ Bei den Verhandlungen um die Abgabe von Cannabis und die Neuordnung der Regeln für Drogenersatztherapien erklärte Becker: „Eine Geringschätzung unserer apothekerlichen Leistung ist für uns keine Basis für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Nur mit gegenseitiger Achtung und unter Einhaltung von Spielregeln können wir möglichst zügig zu einer für alle tragbaren Lösung gelangen.“ Anstelle von „Zwistigkeiten und juristischen Spielchen der Krankenkassen“ müsse es um eine Sicherung einer flächendeckenden Versorgung zugunsten aller Versicherten und Patienten gehen, so Becker.