Sie sind hier: Startseite Nachrichten Finanzreserven der Krankenkassen überschreiten 20 Milliarden-Euro-Grenze

Finanzreserven der Krankenkassen überschreiten 20 Milliarden-Euro-Grenze

10.09.2018 12:29
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr des Jahres 2018 einen Überschuss von rund 720 Millionen Euro erzielt. Damit haben die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende Juni 2018 erstmals die Grenze von 20 Milliarden Euro überschritten. Im Durchschnitt entspricht dies mehr als einer Monatsausgabe und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Unser Versichertenentlastungsgesetz ist der richtige Schritt. Die Reserven der Kassen steigen wegen der guten wirtschaftlichen Lage immer weiter an. Davon sollen auch die Beitragszahler profitieren. Deshalb müssen die Krankenkassen mit zu hohen Finanzreserven künftig einen Teil ihrer Rücklagen über geringere Zusatzbeiträge abbauen.“

Einnahmen in Höhe von rund 120,3 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 119,6 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 3,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von knapp 0,9 Prozent einen Zuwachs von 3,8 Prozent. Der Anstieg derjenigen Ausgaben, für die die Krankenkassen Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich erhalten, lag bei 4,0 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag bei 1,07 Prozent und damit um 0,04 Prozentpunkte unterhalb des Vergleichsquartals.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten im 1. Halbjahr einen Überschuss von rund 371 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 151 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 80 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 40 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 84 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielte ein geringes Defizit von 6 Millionen Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2018 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2018 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3,05 Milliarden Euro. Daraus können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen, aus den Rentenanpassungen zur Jahresmitte.

Durch die äußerst günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. Halbjahr von 4,0 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage mit einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.

Moderate Ausgabenzuwächse

Bei den Krankenkassen gab es im 1. Halbjahr 2018 einen Ausgabenzuwachs von 3,8 Prozent bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von knapp 0,9 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,7 Prozent, die Verwaltungskosten um 6,5 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahrs ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in einigen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen.

Entwicklungen in den größeren Leistungsbereichen

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind im 1. Halbjahr 2018 um 3,0 Prozent und damit nur moderat gestiegen. Bei Preisabschlüssen zwischen 2 ½ und 3 Prozent spricht Vieles dafür, dass die Mengenentwicklung in den Krankenhäusern wie im Vorjahr moderat verläuft.

Die Arzneimittelausgaben stiegen um 3,9 Prozent. Hierbei spielen weiterhin die Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Bei den Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern gab es eine Erhöhung des Erstattungsvolumens von 6,5 Prozent.

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 2,6 Prozent. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es bereits im Jahr 2017 bei einer Reihe von Kassenärztlichen Vereinigungen mit vergleichsweise niedrigen Leistungsausgaben auf Grund der sog. „Konvergenzregelung“ zu höheren Vergütungsabschlüssen gekommen ist. Diese haben dazu geführt, dass der Ausgabenzuwachs im vergangenen Jahr mit 4,3 Prozent deutlich höher lag. Erhebliche Zuwächse verbuchten im 1. Halbjahr 2018 die Hochschulambulanzen, deren Ausgaben um 19 Prozent gestiegen sind.

Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg ebenfalls 2,1 Prozent, beim Zahnersatz lediglich 0,3 Prozent.

Deutlich überproportional sind vor allem die Ausgaben für Heilmittel (7,4 Prozent) gestiegen. Bei Heilmitteln machen sich vor allem die schrittweise erfolgten Honorarerhöhungen auf Grund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes bemerkbar, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen. Der Zuwachs bei Hilfsmitteln betrug 4,0 Prozent

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind nach deutlich unterproportionalen Anstiegen in den Vorjahren im 1. Halbjahr 2018 um 6,5 Prozent gestiegen. Rechnet man die erhöhten Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr heraus, lag der Anstieg der Netto-Verwaltungskosten bei rund 3,4 Prozent.

Weitere Perspektive

Nach den Finanzergebnissen des 1. Halbjahres spricht alles dafür, dass die GKV auch das Gesamtjahr 2018 mit einem deutlichen Überschuss abschließen wird. Mit der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung 2019 wird sich Mitte Oktober der GKV-Schätzerkreis der Finanzexperten von Bundesversicherungsamt, Bundesministerium für Gesundheit und GKV-Spitzenverband befassen. Nach Auswertung der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises wird das BMG bis zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das kommende Jahr bekanntgeben.