Sie sind hier: Startseite Nachrichten Hamburger Senat fördert Mitgliedschaft von Beamten in der GKV

Hamburger Senat fördert Mitgliedschaft von Beamten in der GKV

10.08.2017 15:50
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt den Wunsch von Beamtinnen und Beamten, in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) krankenversichert zu sein, statt Beihilfe zu erhalten. Der Senat hat am 8. August 17 die Einleitung der Anhörung von Gewerkschaften und Verbänden zu einem „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ beschlossen. Mit dieser in Deutschland einmaligen Regelung soll ab 1. August 2018 auf Wunsch von Beamtinnen und Beamten statt individueller Beihilfe der hälftige Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung gezahlt werden.

„Es ist weder zeitgemäß, sozial gerecht noch verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamte ausschließlich über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert werden. Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst und den Zugang von Beamtinnen und Beamten in die Solidargemeinschaft der GKV“, sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks bei Vorstellung der Neuregelung. Es entfiele nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand durch die Prüfung der Arztrechnungen und Berechnung der individuellen Beihilfe, so die Senatorin. Anfängliche Mehrkosten von voraussichtlich 5,8 Mio. Euro entstünden, weil sich die Stadt mit der neuen Regelung erstmals an den Krankenversicherungskosten von geschätzt 2400 derzeit freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteilige. Langfristig könne Kostenneutralität erreicht werden.

Mit dem neuen Gesetz können alle Beamtinnen und Beamte der FHH, die eine (gesetzliche oder private) Krankenvollversicherung nachweisen, ab dem 1. August 2018 eine monatliche Pauschale ausbezahlt bekommen, die die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge abdeckt. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte erhalten die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV. Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden. In diesem Fall ist die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt. Dieser entspricht dem Leistungsumfang der GKV. Im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelungen ist auch ein Wechsel von der PKV in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Dafür dürfen Beamtinnen und Beamte nicht älter als 55 Jahre sein und müssen bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV nachweisen können.

„Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteiligt. Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern, Versorgungsempfänger oder Menschen mit Behinderung kann die GKV die bessere Alternative sein. Hier richten sich die Beiträge nach Einkommen und nicht nach Risiko und nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert“, so Senatorin Prüfer-Storcks.