Krankenkassenverbände unterstützen die Pläne der Bundesregierung bei der Krankenhausreform
Insbesondere die Vorschläge der Regierungskommission zur Verbesserung der Qualität durch Zentrenbildung, Konzentration und Spezialisierung von Krankenhausleistungen seien im Kern richtig und bildeten den Stand der fachlichen Debatte der vergangenen Jahre ab. Nur so werde es gelingen, den wachsenden Versorgungsbedarf durch eine älter werdende Gesellschaft mit ausreichend Pflegepersonal und ärztlichem Personal zu decken. Berechnungen zu vermeintlichen Auswirkungen der Kommissionsvorschläge, die den Eindruck erzeugen sollen, die Versorgung würde gefährdet, entbehrten fachlicher Grundlagen und verunsicherten die Bevölkerung.
Versorgung steuern – Behandlungen nur in dafür qualifizierten Krankenhäusern
Deutschland hat in der Europäischen Union die meisten Krankenhausbetten pro Einwohner. Die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gaben 2021 rund 86 Milliarden Euro für die stationäre Versorgung aus. Das sind knapp 1.200 Euro je Versicherten. Ziel der Strukturreform sollte auch sein, dass für die Patientinnen und Patienten transparent ist, welches Krankenhaus für welche Behandlung zuständig ist. Sie müssten sich außerdem darauf verlassen können, dass das gewählte Krankenhaus für den erforderlichen Eingriff ausreichend qualifiziert und sowohl technisch als auch personell qualitativ angemessen ausgestattet ist. Dafür sei die Ausrichtung der Krankenhausplanung an Versorgungsebenen und Leistungsgruppen zentral, ebenso wie die bessere Vernetzung und Zusammenarbeit von Kliniken.
Struktur- und Finanzreform notwendig
Die Verbände betonen, dass es nicht darum gehe, den Status quo nur leicht zu modifizieren, sondern die Versorgung grundlegend bedarfsgerecht und qualitätsgesichert auszurichten und die Krankenhausversorgung zukunftssicher zu gestalten. Einfach nur weitere Milliarden zu fordern, wie es von Seiten der Krankenhäuser geschehe, sei keine Lösung. Die Frage der Finanzierung müsse zwingend mit der Frage nach Strukturveränderungen verbunden werden. Es müsse sichergestellt sein, dass aus Beitragsmitteln nur bedarfsgerechte Strukturen finanziert werden. In diesem Sinne bieten die Krankenkassen ihre Unterstützung beim Reformprozess an.