BPI: Hersteller nicht in der Pflicht
Die neue Spanne des Großhandels von 3,15 Prozent variabel und 0,70 Euro fix führe dazu, dass derzeit günstige Packungen 2012 teurer werden. Heute höherpreisige Packungen würden dagegen günstiger. Daher sei zu beobachten, dassGroßhändler und Apotheken zum Teil versuchten, bestimmte Packungen noch dieses Jahr verstärkt einzukaufen. „Durch diese rein wirtschaftlich motivierte Handlungsweise kann es 2012 zu Lieferproblemen der Hersteller kommen, was angesichts von Zusagen bei Rabattverträgen nicht unerheblich ist. Klar ist jedoch: Hersteller sind nicht in der Pflicht, Lagerwertverluste auszugleichen“, erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde die veränderte Marge des Großhandels ab 2012 beschlossen. Die Großhändler erhalten nunmehr ab dem neuen Jahr eine Vergütung analog der Apothekenvergütung, d. h. einen variablen Anteil von 3,15 Prozent und einen festen nicht rabattierfähigen Anteil von 0,70 Euro. Wie bei jeder Umstellung von Vergütungssystemen verursacht dies Folgewirkungen. Es bleibe aber festzuhalten, betont der BPI, dass sich dadurch die Abgabepreise der Pharmaunternehmen nicht ändern, denn die Großhandelsmarge setze auf diesem Preis erst auf. Jegliche Forderungen eines Lagerwertverlustausgleichs seitens der Apotheker gegenüber den Herstellern seien daher unbegründet. Schließlich müssten die Apotheker die durch die Umstellung der Marge möglichen Einkaufsgewinne - durch geplante Einkäufe noch 2011 - auch nicht abführen.